Kampf gegen die Finanzkriminalität


b-next und Cellent Finance Solutions: Partnerschaft bündelt Lösungen für Compliance
Kapitalmarkt-Compliance und AML/CFT: Komplettangebot zur Bekämpfung von Financial Crime


(28.01.10) - Die auf die Finanzindustrie spezialisierten Beratungs- und Softwareunternehmen b-next und Cellent Finance Solutions haben eine Kooperation für den Compliance-Sektor geschlossen. Ziel der Zusammenarbeit ist es, national wie global agierenden Finanzinstituten aus einer Hand integrierte Best Practice Lösungen im Umfeld von Compliance/Financial Crime anzubieten, die einer verschärften, internationalen Gesetzgebung gerecht werden.

Weitere Vorteile aus dieser Allianz erschließen sich für die Kunden vor allem durch die Bündelung der Kernkompetenzen beider Unternehmen, die Reduzierung des Organisations- und Arbeitsaufwandes sowie ein optimiertes Service- und Produktangebot für die Finanzindustrie.

Die Unternehmen im Bereich Kapitalmarkt-Compliance und AML/CFT wollen damit den wachsenden Anforderungen an ein unternehmensweites Risikomanagement gerecht gerecht werden. Als Spezialist für Governance, Risk und Kapitalmarkt-Compliance liefert b-next seit über 20 Jahren Finanzinstituten Best Practice-Lösungen für ein strategisches Risikomanagement der Bereiche Best Execution, Market Abuse, Conflicts of Interest und Insider Trading.

Mit Cellent Finance Solutions, Anbieterin auf dem Gebiet einer konzernweiten Risiko- und Gefährdungsanalyse sowie der IT-gestützten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Embargo- und Finanzsanktionsüberwachung für die Finanzindustrie, gewinnt b-next einen Partner mit Lösungs-Know-how und langjähriger Erfahrung.

Stefan Queck. Business Development Manager von b-next, sagt hierzu: "Die Partnerschaft von b-next und Cellent Finance Solutions ist ein logischer Schritt und kann durchaus als Meilenstein in der Entwicklung des Marktes für regulatorische Softwarelösungen gesehen werden."

Klaus Spießhofer, Sales Manager Compliance & Financial Crime der Cellent Finance Solutions, ist überzeugt: "Mit b-next verbindet uns eine professionelle Partnerschaft, die unseren Kunden einen nachhaltigen Mehrwert für ein wirkungsvolles Portfolio sichert, dass internationale Compliance-Auflagen vollständig abdeckt." (Cellent Finance Solutions: b-next: ra)

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Meldungen: Markt / Unternehmen

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    Keyfactor, eine Maschinen- und IoT-Identitätsplattform, gibt bekannt, die Zertifizierung nach dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) Version 3.2 erhalten zu haben. Die PKI-basierten digitalen Identitäts- und Integritätsfunktionen helfen Unternehmen dabei alle Aspekte des digitalen Vertrauens bei Geräten, die Karteninhaberdaten verarbeiten, speichern und/oder übertragen, abzudecken.

  • Whistleblowing-Mechanismus gefragt

    Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.

  • Bisher über 30 Gerichte für Aufsicht zuständig

    Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht. Sie soll künftig - ab dem 1.1.2025 - beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein. Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung.

  • Kompromiss im Vermittlungsausschuss nötig

    Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt. Im Bundesrat hat am 10. Februar 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden sollte, im ersten Schritt nicht gebilligt. Die EQS Group, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, bedauert, dass das Gesetz wegen Details nicht verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf, der vor Weihnachten vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war, beinhaltete nach einigen Nachbesserungen die Pflicht, anonyme Meldungen zu bearbeiten.

  • Zum letzten Mal unverschlüsselte Anfragen

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.

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