Kodex als Selbstverpflichtung


Sozialstandards: Neuer Verhaltenskodex für europäische Einzelhändler
Die Einhaltung der Vorschriften des Code of Conducts lässt die BSCI regelmäßig auch durch unangekündigte Sozial-Audits kontrollieren

(13.08.15) - Die "Business Social Compliance Initiative" (BSCI) hat den für ihre Mitglieder und deren Geschäftspartner verbindlichen Verhaltenskodex neu gefasst. Ab sofort gelten die darin festgelegten Grundsätze nicht nur für direkte Lieferanten, sondern für alle an der Lieferkette beteiligten Unternehmen. Darüber hinaus wurde die Zahlung eines Existenzlohns in den Kodex aufgenommen. In der BSCI haben sich über 1.500 europäische Handelsunternehmen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in der weltweiten Lieferkette zu verbessern.

"Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Lieferländern ist ein anspruchsvoller Prozess, in dem wir mit dem neuen Verhaltenskodex einen weiteren Schritt nach vorne machen wollen", sagte Jens Nagel, Hauptgeschäftsführer der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE). Die BSCI war vor 13 Jahren u.a. von der AVE ins Leben gerufen worden. "Wir und die über 1.500 BSCI-Mitgliedsunternehmen verstehen den neuen Kodex als Selbstverpflichtung an der wir uns ab sofort messen lassen wollen."

Im BSCI-Verhaltenskodex verpflichten sich die BSCI-Mitgliedsunternehmen auf die Einhaltung bestimmter Arbeitsbedingungen für sich selbst und für ihre Geschäftspartner in der Lieferkette. Dazu gehört etwa das klare Bekenntnis zu einem Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, Diskriminierungsschutz und einer angemessenen Vergütung, d.h. mindestens den im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Ein weiterer zentraler Bestandteil sind Arbeitsschutzvorschriften. So müssen Geschäftspartner sicherstellen, dass ihre Arbeitnehmer nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten und die Arbeitsschutzvorschriften der ILO einhalten. Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder prekäre Arbeitsverhältnisse werden zum Beispiel nicht toleriert.

Die Einhaltung der Vorschriften des Code of Conducts lässt die BSCI regelmäßig auch durch unangekündigte Sozial-Audits kontrollieren. Werden bei einem Unternehmen wiederholt Verstöße festgestellt, führt dies zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen. Im Jahr 2014 hat die BSCI weltweit rund 12.500 Sozialaudits in Produktionsstätten durchgeführt; fast 12.000 davon in Asien. Hauptlieferländer für den europäischen Einzelhandel sind China, Indien, Bangladesch, Vietnam und die Türkei.

Nagel betonte, dass Regeln und Kontrollen nur eines von mehreren Mitteln sein können, um die Arbeitsbedingungen in den Lieferländern zu verbessern. "Druck durch Kontrollen ist wichtig, aber in seiner Wirkung auch begrenzt", so der AVE-Hauptgeschäftsführer. So sei es für westliche Unternehmen unmöglich, die lückenlose Einhaltung von Regeln zu überwachen. Häufig behindere auch Korruption die Einhaltung eigentlich existierender Regeln und Gesetze. "Um wirklich nachhaltige Verbesserungen zu erzielen, muss ein Bewusstseinswandel der Verantwortlichen vor Ort stattfinden", sagte er.

Aus diesem Grund verfolgt die BSCI einen mehrstufigen Ansatz, der auf Wirtschaftswachstum, Subsidiarität und der Stärkung von Verantwortung vor Ort beruht. So fördert die BSCI neben regelmäßigen Sozial-Audits mit erheblichen Mitteln das "capacity building" in den Produktionsländern. Dies beinhaltet Schulungen von Unternehmern und leitenden Angestellten in Fragen der Arbeitssicherheit, -organisation und Entlohnung. Der dritte Baustein der BSCI-Aktivitäten ist der Stakeholder-Dialog, d.h. die enge Zusammenarbeit mit Regierungsvertretern, Verbänden, Gewerkschaften und NGOs vor Ort.

"Unser Ziel ist, den Umdenkprozess vor Ort zu fördern, damit gute Arbeitsbedingungen eine Selbstverständlichkeit werden", betonte Nagel. "Dies funktioniert nicht von heute auf morgen, sondern nur als langwieriger Prozess. Diesen wollen wir als europäischer Einzelhandel unterstützen und begleiten." (Business Social Compliance Initiative: ra)

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