Klarstellung der Deutschen Telekom zum Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vermuteten Bestechungshandlungen in Mazedonien und Montenegro In keinem Stadium des US-Ermittlungsverfahrens sei gegen den Vorstandsvorsitzenden René Obermann ein persönlicher Vorwurf erhoben worden
(17.09.10) - Angesichts der teilweise widersprüchlichen Nachrichtenlage zu den Durchsuchungen bei der Deutschen Telekom AG am 31. August 2010 hat der Konzern in einer Pressemitteilung eine "Klarstellung" veröffentlicht:
"Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen acht Betroffene, darunter auch Nicht-Telekom-Beschäftigte, auf Grundlage eines Rechtshilfeersuchens der US-Behörden ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vermuteten Bestechungshandlungen in Mazedonien und Montenegro eingeleitet.
Zu den Betroffenen gehört auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, René Obermann.
Unter Bezugnahme auf das Rechtshilfeersuchen, welches uns bislang noch nicht bekannt ist, wird dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt, dass er im Rahmen eines Treffens mit dem Vorsitzenden der Makedonski Telekom (MakTel) im Jahre 2005 die Zustimmung zu Dividendenzahlungen der MakTel davon abhängig gemacht habe, dass eine geplante Öffnung des mazedonischen Telekommunikationsmarktes für andere Wettbewerber unterbleibt.
Dies wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit angeblichen Bestechungszahlungen Dritter gebracht.
Der Vorstandsvorsitzende weist die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe als falsch zurück. Die Deutsche Telekom duldet Korruption in keinem Bereich des internationalen Konzerns. Sie hat die bereits vier Jahre andauernden Ermittlungen der US- Behörden zu jeder Zeit vollumfänglich unterstützt.
Der Vorstandsvorsitzende selbst hat noch Ende 2009 als Zeuge im Rahmen des US-Verfahrens an der Aufklärung mitgewirkt. In keinem Stadium des US-Ermittlungsverfahrens ist gegen den Vorstandsvorsitzenden ein persönlicher Vorwurf erhoben worden." (Deutsche Telekom: ra)
mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.
Die deutsche Volkswirtschaft erleidet über 50 Milliarden Euro Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie pro Jahr. 97 Prozent der erfassten Plagiate stuften die EU-Marktaufsichtsbehörden als Waren mit ernsthaften Risiken ein. Produktions- und Logistikunternehmen sind machtlos gegen Plagiate: Weltweit gibt es keinen branchen- und grenzübergreifenden Lösungsansatz für die Verifizierung von Produkt-Identitäten.
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