Archivierungspflicht und GDPdU


GDPdU-Datenaufbewahrung für die Lohnsteueraußenprüfung
Workshop bietet als Arbeitsergebnis ein GDPdU-Systemkonzept, das dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zur Abnahme vorgelegt werden kann


(03.09.09) - Auch für die Lohnsteueraußenprüfung fordern die Finanzämter die GDPdU-konforme Datenaufbewahrung. Die zu prüfenden Daten stammen dabei einerseits aus den Bereichen Stamm- und Bewegungsdaten der Lohnbuchhaltung. Andererseits werden jedoch auch die übernommenen Daten in der Finanzbuchhaltung überprüft. Der GDPdU-Workshop der hsp Handels-Software-Partner GmbH aus Norderstedt behandelt das Thema "GDPdU-Lohnsteueraußenprüfung" ausführlich.

Der eintägige GDPdU-Workshop der Compliance-Spezialistin hsp bietet als Arbeitsergebnis ein GDPdU-Systemkonzept, das dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zur Abnahme vorgelegt werden kann. Bei der Auswahl der auf dem Datenträger zu exportierenden Daten wird u. a. festgelegt, welche Feldinhalte mindestens zu berücksichtigen sind.

Erich Rohland, Geschäftsführer der hsp GmbH ergänzt: "Steuerrelevante Daten für die Lohnsteuer-Außenprüfung können beispielsweise die Lohn-Stammdaten und die Lohn-Bewegungsdaten sein. Aus der Finanzbuchhaltung sind für die Lohnprüfung jedoch zusätzliche Daten zur Verfügung zu stellen. Dies können beispielsweise Kontenblattbuchungen, Monatsverkehrszahlen und eine Kreditorenliste sein. Die Mindestanforderungen für die Lohnsteueraußenprüfung werden in unserem Workshop gemeinsam mit dem Kunden festgelegt und sind in der Regel sehr individuell."

Der Hersteller hsp lädt interessierte Unternehmen zur zweiten GDPdU-Jahrestagung am 28 September 2009 nach Fulda ein. Gastredner sind beispielsweise Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern und Vertreter der Continental AG sowie der Postbank AG mit Vorträgen aus der Praxis. (hsp: ra)

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