Foreign Account Tax Compliance Act


Facta: Die zwischenstaatliche Vereinbarung soll für mehr Rechtssicherheit und Verfahrenserleichterung sorgen
IQPC-Fachkongress: "Facta – Compliance-Strategien & Effiziente Prozessgestaltung für Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen"

(02.03.12) - Ab 2014 soll nun der "Foreign Account Tax Compliance Act" (Facta) der USA umgesetzt werden – mit weitreichenden Folgen für die Kundeninformationen von deutschen und europäischen Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen. Das US-Finanzministerium und die amerikanische Steuerbehörde haben die "Proposed Regulations" zur Umsetzung der Facta veröffentlicht.

Zeitgleich gaben die USA zusammen mit Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien eine gemeinsame Erklärung ab, die die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, etwa in Bezug auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung vereinfachen soll. IQPCs Fachkongress "Facta – Compliance-Strategien & Effiziente Prozessgestaltung für Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen", vom 19. bis 21. März in Wiesbaden stellt Umsetzungsvorschläge zu Facta vor.

Die zwischenstaatliche Vereinbarung soll für mehr Rechtssicherheit und Verfahrenserleichterung sorgen: Informationen müssen beispielsweise nicht zwischen Banken und der der US-Steuerbehörde ausgetauscht werden sondern zwischen den in- und ausländischen Steuerbehörden selbst.

Guido Becker, Associate Partner Asset Management bei der Wepex Unternehmensberatung sagt dazu:
"Die gerade veröffentlichten Proposed Regulations warten schon mit einigen erwarteten Erleichterungen auf, insbesondere wird das Private Banking besser definiert und die eher kritischen Punkte wie Withholding etc. werden noch einmal verschoben.
Noch stärkeren Einfluss auf die Umsetzung von Facta hat aber wohl das "joint statement" der Staaten D, F, I, S, GB und der USA, demzufolge die Anforderungen in Ländergesetze überführt werden sollen und es weitergehende Erleichterungen gibt."

Experten von Unternehmen wie J.P. Morgan, BayernInvest, Allianz Global Investors, Credit Suisse, oder Verbänden wie dem Bundesverband Investment und Asset Management halten Vorträge zu den drängendsten Themen zu Facta:

• Anwendungsbereich & Umsetzungsfristen, u.a. in Bezug auf Datenschutz
• Von der Analyse zur Umsetzung, z.B. in einer Diskussionsrunde unter der Leitung des BVI und J.P. Morgan Luxembourg
• Auswirkung der Umsetzung auf Produkte, Prozesse und IT-Systeme

Am Mittwoch, den 21. März 2012 werden für die Konferenzteilnehmer vier interaktive Workshops veranstaltet, bei der die Teilnehmer aus erster Hand erfahren können, wie Facta optimal umgesetzt werden kann – auch aus steuerrechtlicher Sicht. (IQPC: ra)

IQPC: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • KI gegen Geldwäsche

    Im Kampf gegen Geldwäsche arbeiten etablierte softwarebasierte Erkennungsverfahren zu unpräzise und schlagen oft falschen Alarm. Ermittlungsbehörden sind dadurch oft überlastet, denn sie müssen jedem Verdacht nachgehen.

  • Aufdecken von Zahlungsbetrug

    Teradata und Fico bringen gemeinsam integrierte Advanced Analytics-Lösungen zum Aufdecken von Zahlungsbetrug in Echtzeit, zum Bearbeiten von Versicherungsansprüchen und zur Optimierung von Lieferketten auf den Markt.

  • Stichtagsregelung ist rechtens

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Aktenzeichen: 1 BvR 847/23).

  • Heute bestehende Haftungslücke schließen

    "Ich freue mich, dass wir heute die Gelegenheit haben, in diesem kompetenten Kreis über die konkreten Bedingungen der Umsetzung von Datenschutz diskutieren zu können", so der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Alexander Roßnagel, in seiner Eröffnungskeynote zum 2. Datenschutztag Hessen & Rheinland-Pfalz, der heute (05.07.2023) in Frankfurt am Main stattfand.

  • Schwächung der allgemeinen IT-Sicherheit

    Jahr 2018 legte der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) Verfassungsbeschwerde gegen den per Gesetz legalisierten Einsatz von "Staatstrojanern" ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm per Beschluss vom 17.04.2023 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. TeleTrusT kritisiert die Nichtannahme in einer Stellungnahme.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen