Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung Transparency fordert namentliche Abstimmung noch in dieser Legislaturperiode
(07.05.13) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat gefordert, der Deutsche Bundestag möge noch in dieser Legislaturperiode über den interfraktionellen Vorschlag zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung in freier und namentlicher Abstimmung entscheiden.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, erklärte auf der Veranstaltung "Demokratie braucht Transparenz!" der SPD-Bundestagsfraktion: "Wir begrüßen die unermüdlichen Anstrengungen der Oppositionsfraktionen, den unhaltbaren Zustand der ausbleibenden Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption endlich zu beenden. Jetzt sollten diese den von Siegfried Kauder entworfenen, interfraktionellen Vorschlag im formalen Gesetzgebungsverfahren übernehmen. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen müssen dann Farbe bekennen, ob sie es mit der Korruptionsbekämpfung ernst meinen".
Die Bundestagsfraktionen der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen hatten zunächst jeweils eigene Regelungsvorschläge vorgelegt. Am 1.3.2013 hatten dann Siegfried Kauder (CDU/CSU), Burkhard Lischka (SPD), Raju Sharma (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) einen interfraktionellen Vorschlag präsentiert. (Transparency: ra)
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Aktenzeichen: 1 BvR 847/23).
"Ich freue mich, dass wir heute die Gelegenheit haben, in diesem kompetenten Kreis über die konkreten Bedingungen der Umsetzung von Datenschutz diskutieren zu können", so der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Alexander Roßnagel, in seiner Eröffnungskeynote zum 2. Datenschutztag Hessen & Rheinland-Pfalz, der heute (05.07.2023) in Frankfurt am Main stattfand.
Jahr 2018 legte der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) Verfassungsbeschwerde gegen den per Gesetz legalisierten Einsatz von "Staatstrojanern" ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm per Beschluss vom 17.04.2023 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. TeleTrusT kritisiert die Nichtannahme in einer Stellungnahme.
Auch mehr als fünf Jahre nach Gründung der Beschwerdestelle "SEPA-Diskriminierung" bearbeitet die Wettbewerbszentrale noch immer jährlich mehr als 100 Beschwerden über sog. IBAN-Diskriminierung. Damit bewegt sich das diesbezügliche Beschwerdeaufkommen weiterhin auf einem konstanten Niveau.
Die GFT Technologies SE (GFT) übernimmt 100 Prozent der Anteile an der targens GmbH, einem Expertenhaus für Banking, Compliance und Digital Innovation, von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung. Das Closing der Transaktion ist für Anfang des 2. Quartals 2023 geplant.
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