Immer wieder massiv unter Druck gesetzt


Transparency Deutschland fordert Unabhängigkeit und Schutz von Internen Revisoren
Anonyme Befragung bei Internen Revisoren

(21.07.15) - Transparency International Deutschland e.V. führte eine Untersuchung zur Beeinträchtigung der Internen Revision und zum Schutz der Revisoren durch. Interne Revisoren haben die Pflicht, die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit unternehmensinterner Prozesse und Abläufe zu prüfen. Voraussetzung ist, dass die Internen Revisoren nicht durch unsachgemäße oder illegale Einflussnahme an der unabhängigen und objektiven Erfüllung ihrer Tätigkeit gehindert werden.

Immer wieder werden Interne Revisoren in ihrem Arbeitsumfeld massiv unter Druck gesetzt, damit sie unliebsame Prüfungsergebnisse nicht berichten oder nicht auf einer Beendigung regelwidriger Verhaltensweisen bestehen. Handelt es sich hier um Einzelfälle oder um eine verbreitete Praxis? Dieser Frage will Transparency Deutschland mit einer anonymen Umfrage auf den Grund gehen.

Die Ergebnisse will Transparency Deutschland mit der Standesvertretung der Innenrevisoren, dem Deutschen Institut für interne Revision e.V. (DIIR) erörtern. Soweit sich ein verbesserter vertraglicher oder gesetzlicher Schutz der Internen Revisoren als notwendig erweist, will sich Transparency Deutschland gemeinsam mit dem DIIR dafür einsetzen.

In Deutschland ist der Vorstand von Aktiengesellschaften verpflichtet, organisatorische Maßnahmen einzurichten, die es ihm erlauben, frühzeitig Gefahren zu erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden (AktG §91 Abs. 2). Häufig wird zu diesem Zweck eine Interne Revision eingerichtet, in der Finanzbranche ist dies sogar nach dem Kreditwesengesetz (KWG), bzw. dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) vorgeschrieben.

Interne Revisoren unterliegen hohen berufsständischen Anforderungen, die sich aus dem entsprechenden Ethik-Kodex und dem Standard des Institute of internal auditors (IIA) ableiten. Einen besonderen Schutz – beispielsweise einen Kündigungsschutz, wie er etwa für Datenschutzbeauftragte gilt – genießen sie aber bisher nicht. (Transparency: ra)

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