Unabhängigkeit der Justiz sicherstellen


Weisungsrecht der Justizministerien abschaffen – Unabhängigkeit der Justiz sicherstellen
Mehr Transparenz bei informeller Einflussnahme durch die Exekutive nötig



Transparency fordert seit langem, in Deutschland das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften abzuschaffen. Die seit Jahrzehnten andauernde Debatte um die Sicherstellung der Weisungsunabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften von der Exekutive hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Manuel Campos Sánchez-Bordona neu belebt. Vor dem Europäischen Gerichtshof führte er aus, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland keine unabhängigen Justizbehörden im Sinne des Europarechts seien.

Die Beamten der Staatsanwaltschaft sind der Aufsicht und Leitung ihres Justizministeriums unterstellt. Das sich hieraus ergebende externe Weisungsrecht auch im Einzelfall eröffnet der Exekutive im Rahmen der Fachaufsicht Möglichkeiten, anderweitige politische Interessen zu verfolgen. Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland, betont: "Bereits die bestehende Möglichkeit einer Einflussnahme seitens der Exekutive schadet dem Ansehen der Staatsanwaltschaft und der Justiz und dem Vertrauen in den Rechtsstaat."

Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen einhalten
Die Bundesregierung hat bereits 2009 einer Resolution (Nr. 1685/2009) des Europarats zugestimmt und sich damit zur Abschaffung des externen Weisungsrechts verpflichtet. Auch die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) hat Deutschland 2014 eine entsprechende Empfehlung gegeben.

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, fordert: "Auch in Zeiten von Dieselgate und Cum-Ex gilt es, die Unabhängigkeit der Justiz sicherzustellen. Die Bundesregierung sollte ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und die Eingriffsbefugnis der Politik auf die Justiz beseitigen."

Mehr Transparenz bei informeller Einflussnahme durch die Exekutive nötig
Transparency Deutschland beklagt seit langem, dass eine externe Weisung in einem Einzelfall sich in der Entscheidungsfindung niederschlagen kann. Hierzu zählen beispielweise Anregungen oder Bitten der Justizministerin oder des Justizministers gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft. Diese werden in internen Vermerken in den für Gerichte, Verteidiger und Anzeigenden nicht zugänglichen Handakten festgehalten.

Dazu Reiner Hüper: "Diese Praxis entspricht nicht den allgemeinen rechtstaatlichen Grundsätzen der Aktenwahrheit und Aktenklarheit. Zumindest sind gesetzliche Maßnahmen erforderlich, die sicherstellen, dass aus den Akten erkennbar ist, wer an den Sachentscheidungen beteiligt war und an Sitzungen teilgenommen hat. So kann der Gefahr der Einflussnahme durch justizfremde Interessen vorgebeugt werden."

Hintergrund
Deutsche Staatsanwaltschaften erfüllen nach Ansicht des Generalanwaltes Sánchez-Bordona die nach EU-Recht nötige justizielle Unabhängigkeit nicht. Dies geht aus den Schlussanträgen hervor, die der Generalanwalt im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Obersten Gerichtshofs und des Hohen Gerichtshofs von Irland im April 2019 veröffentlicht hat. Diese wollten in Erfahrung bringen, ob die deutschen Staatsanwaltschaften als "Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) einzustufen sind und als solche einen Europäischen Haftbefehl erlassen können.
(Transparency: ra)

eingetragen: 13.05.19
Newsletterlauf: 26.06.19

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