Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen


BdV und vzbv machen Vorschlag für Neuregelung der Bewertungsreserven: Versicherte fairer an Überschüssen beteiligen
Gerd Billen: "Eine fairere Beteiligung aller Versicherten an den Überschüssen steht schon lange auf der Agenda und sollte nun endlich umgesetzt werden"

(10.12.13) - Der Bund der Versicherten (BdV) und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßen den Vorstoß von CDU und SPD bei der Neuregelung der Bewertungsreserven für einen fairen Ausgleich aller Interessen zu sorgen. Bislang sind die Versicherer gesetzlich verpflichtet, Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen oder deren Vertrag ausläuft, an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Die Verbraucherverbände legen nun einen eigenen Lösungsvorschlag vor.

Bewertungsreserven sind nicht realisierte Kursgewinne, insbesondere bei Anleihen. Sie fallen unter die so genannte Überschussbeteiligung, über die Kunden an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt werden. Kunden, die vorzeitig ausscheiden, aber auch Versicherungsnehmer, deren Ansparphase beendet ist, erhalten laut aktueller Regelung 50 Prozent der auf den Vertrag entfallenen Bewertungsreserven zusätzlich.

Mit Blick auf Anleihen gibt es eine Besonderheit: Hier entstehen Bewertungsreserven während der Laufzeit, wenn die Kurse steigen. In der Praxis werden die Anleihen aber bis zum Ende der Laufzeit gehalten. Dann lösen sich etwaig zwischenzeitlich entstandene Bewertungsreserven auf und die Versicherung erhält ihre Einzahlung zurück. Die Versicherer haben fast 90 Prozent ihrer Kapitalanlage in Anleihen investiert, zurzeit sind die Bewertungsreserven sehr hoch.

Eine ursprünglich geplante Neuregelung, die in diesem Jahr im Bundesrat scheiterte, sah vor, Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften nur noch zu einem geringen Anteil zu berücksichtigen, nämlich insofern sie höher sind, als für künftige Zinssatzverpflichtungen benötigt wird. Die Regelung hätte aber die ausscheidenden Versicherungsnehmer schlechter gestellt.

"Eine fairere Beteiligung aller Versicherten an den Überschüssen steht schon lange auf der Agenda und sollte nun endlich umgesetzt werden", fordert Gerd Billen, Vorstand des vzbv. BdV und vzbv schlagen folgende Neuregelung vor: "Nach unserer Idee würden die ausscheidenden Kunden zukünftig statt an den Bewertungsreserven an den freien Mittel der Rückstellung für Beitragsrückerstattung beteiligt werden" sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Eine solche Lösung würde für die Versicherten zu einer höheren Transparenz und für die Unternehmen zu einer besseren Planbarkeit führen. Für die Praxis heißt das: Die daraus resultierenden Mittelabflüsse aus der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung könnten ausgeglichen werden, indem die Mindestzuführungsquoten aus allen Überschussquellen auf 90 Prozent hochgesetzt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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