Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen


BdV und vzbv machen Vorschlag für Neuregelung der Bewertungsreserven: Versicherte fairer an Überschüssen beteiligen
Gerd Billen: "Eine fairere Beteiligung aller Versicherten an den Überschüssen steht schon lange auf der Agenda und sollte nun endlich umgesetzt werden"

(10.12.13) - Der Bund der Versicherten (BdV) und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßen den Vorstoß von CDU und SPD bei der Neuregelung der Bewertungsreserven für einen fairen Ausgleich aller Interessen zu sorgen. Bislang sind die Versicherer gesetzlich verpflichtet, Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen oder deren Vertrag ausläuft, an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Die Verbraucherverbände legen nun einen eigenen Lösungsvorschlag vor.

Bewertungsreserven sind nicht realisierte Kursgewinne, insbesondere bei Anleihen. Sie fallen unter die so genannte Überschussbeteiligung, über die Kunden an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt werden. Kunden, die vorzeitig ausscheiden, aber auch Versicherungsnehmer, deren Ansparphase beendet ist, erhalten laut aktueller Regelung 50 Prozent der auf den Vertrag entfallenen Bewertungsreserven zusätzlich.

Mit Blick auf Anleihen gibt es eine Besonderheit: Hier entstehen Bewertungsreserven während der Laufzeit, wenn die Kurse steigen. In der Praxis werden die Anleihen aber bis zum Ende der Laufzeit gehalten. Dann lösen sich etwaig zwischenzeitlich entstandene Bewertungsreserven auf und die Versicherung erhält ihre Einzahlung zurück. Die Versicherer haben fast 90 Prozent ihrer Kapitalanlage in Anleihen investiert, zurzeit sind die Bewertungsreserven sehr hoch.

Eine ursprünglich geplante Neuregelung, die in diesem Jahr im Bundesrat scheiterte, sah vor, Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften nur noch zu einem geringen Anteil zu berücksichtigen, nämlich insofern sie höher sind, als für künftige Zinssatzverpflichtungen benötigt wird. Die Regelung hätte aber die ausscheidenden Versicherungsnehmer schlechter gestellt.

"Eine fairere Beteiligung aller Versicherten an den Überschüssen steht schon lange auf der Agenda und sollte nun endlich umgesetzt werden", fordert Gerd Billen, Vorstand des vzbv. BdV und vzbv schlagen folgende Neuregelung vor: "Nach unserer Idee würden die ausscheidenden Kunden zukünftig statt an den Bewertungsreserven an den freien Mittel der Rückstellung für Beitragsrückerstattung beteiligt werden" sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Eine solche Lösung würde für die Versicherten zu einer höheren Transparenz und für die Unternehmen zu einer besseren Planbarkeit führen. Für die Praxis heißt das: Die daraus resultierenden Mittelabflüsse aus der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung könnten ausgeglichen werden, indem die Mindestzuführungsquoten aus allen Überschussquellen auf 90 Prozent hochgesetzt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen