vzbv fordert Provisionsverbot in Deutschland


Provisionen bei der Finanzberatung: Provisionsverbot in Großbritannien und Kanada
Die kanadische Finanzaufsicht erwägt, Provisionen bei der Finanzberatung zu verbieten - Großbritannien hatte bereits 2013 mit einem Provisionsverbot vorgelegt - Laut Bericht hat sich die Anlageberatung seitdem verbessert



Die kanadische Finanzaufsicht argumentiert für ein Provisionsverbot in der Finanzanlageberatung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Provisionen auch in Deutschland zu verbieten. Erst kürzlich hatte auch die britische Regierung in einem Bericht auf die für Verbraucher positive Wirkung des 2013 eingeführten Provisionsverbots hingewiesen. "Schlechte Finanzberatung ist weltweit ein Ärgernis", sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. "Ein Verbot von Provisionen kann Abhilfe schaffen und setzt sich als Lösung zunehmend durch. Das zeigt sich nach Großbritannien nun an der Diskussion in Kanada."

Altersvorsorge leidet unter schlechter Qualität in der Beratung
"Deutschland hat massive Probleme mit der Qualität der Finanzanlageberatung. Nicht zuletzt die private Altersvorsorge von Verbrauchern leidet darunter", so Mohn. Deshalb fordere der vzbv, Provisionen bis zum Jahr 2023 vollständig zu verbieten. Eine Übergangszeit von fünf Jahren soll sicherstellen, dass sich Kreditinstitute auf die Änderungen einstellen können.

In Deutschland finanzieren sich die meisten Berater über Provisionen. Kunden zahlen die Kosten der Beratung dabei indirekt über höhere Produktkosten. Bei unabhängiger Beratung zahlen Kunden hingegen ein Honorar an den Berater. Dafür fallen die Produktkosten im Falle eines Abschlusses geringer aus. "Die Provisionsberatung erscheint Verbrauchern kostenfrei, was sie allerdings keineswegs ist. Für den Übergang zur honorarbasierten Beratung könnten die klugen Vergütungsmodelle von Ländern, in denen Provisionen heute schon verboten sind, als Vorlage dienen", so Mohn.

Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. Eine Kernforderung des vzbv umfasst das Provisionsverbot in der Finanzanlageberatung und bei Finanzvergleichsportalen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 03.08.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen