"Compliance Sommercampus 2013"


Certified Chief Compliance Officer-Fernlehrgang mit Zertifizierung
Individueller Start zur Ausbildung bis November 2013 in einem exklusiven Fernlehrgang

(29.07.13) - Der Start des Fernlehrgangs zum Certified Chief Compliance Officer im "Compliance Sommercampus" ist individuell möglich und richtet sich sowohl an Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzbuchhaltung, Controlling, Einkauf und Vertrieb als auch an Geschäftsführer, Mitglieder der Geschäftsführung, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und bereits tätige Compliance Officers aus Klein-, Mittel- oder Großunternehmen aller Branchen.

Während des "Compliance Sommercampus" wird das Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen (DIZR) e.V. exklusiv nur für diese Teilnehmer eine Zwischenzertifizierung durchführen, auf die der Wirtschaftscampus individuell und praxisnah in einer gezielten Präsenzphase vorbereiten wird. Der DIZR e.V. führt die abschließende Zertifizierung zum Certified Chief Compliance Officer am 29. November 2013 bundesweit, zum Beispiel in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Leipzig oder München, in Österreich sowie ortsnah in Konstanz für Teilnehmer aus der Schweiz, durch.

Alle Informationen zum Compliance Sommercampus und eine gesonderte Broschüre nur über den Compliance Sommercampus sind auf der Internetseite des Wirtschaftscampus als PDF-Dokument veröffentlicht oder können persönlich und unverbindlich beim Wirtschaftscampus angefordert werden.

Die Wirtschaftscampus Dr. Peemöller GmbH und ihre Mitarbeiter besitzen seit über zehn Jahren Erfahrungen im Bereich der buchhalterischen und betrieblichen Weiterbildung und als Veranstalter von betriebswirtschaftlichen Seminaren, Workshops, Jahres-Updates und Inhouse-Schulungen. Das Leistungsangebot des Wirtschaftscampus beinhaltet die Lehrgangssegmente Certified Chief Compliance Officer, Certified IFRS Accountant, Bilanzbuchhalter /-in (IHK), Bilanzbuchhalter /-in International (IHK) und English for Accountants.

Geschäftsführer ist Prof. Dr. Volker Peemöller, emeritierter Professor für Betriebswirtschaftslehre der Universität Erlangen-Nürnberg. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Bereiche Unternehmensbewertung, Internationale Rechnungslegung, Interne Revision, Controlling und Bilanzanalyse. Aktuell hat er einen Lehrauftrag "Wertemanagement und Compliance" am Internationalen Hochschulinstitut (IHI) Zittau. (Wirtschaftscampus Dr. Peemöller: ra)

Wirtschaftscampus Dr. Peemöller: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Identitäts- und Integritätsfunktionen

    Keyfactor, eine Maschinen- und IoT-Identitätsplattform, gibt bekannt, die Zertifizierung nach dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) Version 3.2 erhalten zu haben. Die PKI-basierten digitalen Identitäts- und Integritätsfunktionen helfen Unternehmen dabei alle Aspekte des digitalen Vertrauens bei Geräten, die Karteninhaberdaten verarbeiten, speichern und/oder übertragen, abzudecken.

  • Whistleblowing-Mechanismus gefragt

    Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.

  • Bisher über 30 Gerichte für Aufsicht zuständig

    Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht. Sie soll künftig - ab dem 1.1.2025 - beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein. Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung.

  • Kompromiss im Vermittlungsausschuss nötig

    Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt. Im Bundesrat hat am 10. Februar 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden sollte, im ersten Schritt nicht gebilligt. Die EQS Group, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, bedauert, dass das Gesetz wegen Details nicht verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf, der vor Weihnachten vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war, beinhaltete nach einigen Nachbesserungen die Pflicht, anonyme Meldungen zu bearbeiten.

  • Zum letzten Mal unverschlüsselte Anfragen

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen