Umfassende Revisionssicherheit
Dokumenten-Management- und Archivsystem "windream" erfüllt alle Anforderungen, die aus handels- und steuerrechtlicher Sicht gestellt werden
Revisionssicherheit auf änderbaren und unveränderbaren Medien
(01.12.06) - "windream" erfüllt in vollem Umfang alle Anforderungen, die an ein Dokumenten-Management- und Archivsystem aus handels- und steuerrechtlicher Sicht gestellt werden. Das ist das Ergebnis des aktuellen Rechtsgutachtens, das die windream GmbH im Frühjahr 2006 bei dem unabhängigen Gutachter und Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis in Auftrag gegeben hat. Der ausgewiesene IT- und DMS-Experte bestätigt darüber hinaus, dass windream seinen Anwendern umfassende Revisionssicherheit "auf höchstem Niveau" bietet.
Die Revisionssicherheit des Dokumenten-Management- und Archivsystems windream gilt nicht allein für die Archivierung auf unveränderbaren Medien. Auch bei der Speicherung der Dokumente auf veränderbaren bzw. wiederbeschreibbaren Medien wie zum Beispiel auf Festplatten oder in RAID-, SAN- und NAS-Systemen ist die Revisionssicherheit – so heißt es im Prüfungsbericht – voll und ganz gegeben. Hierbei ist ausschließlich die Konfiguration des windream Archivsystems entscheidend.
Strenge Prüfkriterien
Das Gutachten basiert auf einer detaillierten Prüfung der aktuellen windream Archivkomponente Version 6.0 und der Versionen 3.6 und 4.0 des windream Dokumenten-Management-Systems. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum Juni bis Oktober 2006 nach genau festgelegten Kriterien. Diese legten unter anderem eine exakte Einhaltung der Anforderungen fest, die im HGB, im BGB, in der Abgabenordnung, im Signaturgesetz sowie in den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) dokumentiert sind. Darüber hinaus wurden dem Verfahren auch die Richtlinien des Sarbanes Oxley Acts (SOX) und die Basel II-Anforderungen als internationale Prüfkriterien zugrunde gelegt. windream überzeugte dabei auf ganzer Linie.
Geprüft wurde – neben den zwingend zu erfüllenden technologischen Kriterien im Sinne der handels- und steuerrechtlichen Anforderungen – auch die ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation. In diesem Zusammenhang hebt das Gutachten den transparenten Aufbau der Handbücher "in einer lesbaren und verständlichen Form" hervor. Das den Prüfbericht abschließende Urteil bestätigt, dass das integrierte DM- und Archivsystem windream die – so wörtlich – "rechtswirksame und ordnungsmäßige Archivierung elektronischer Dokumente nach den geltenden handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen in vollem Umfang erfüllt."
Durch das unabhängige Gutachten erhalten sowohl Anwender, die bereits mit windream arbeiten, als auch Interessenten, die die Investition in ein elektronisches Dokumenten-Management- und Archivsystem planen, eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. (windream: ra)
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