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EU-Verordnung: Boykottlisten

So können Unternehmen die EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus beachten
Software nimmt den Namensvergleich mit den Daten der Sanktionslisten vor

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(21.11.06) - Kaum ein Unternehmen beachtet die EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus - und das, obwohl Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen strafbar sind. So verpflichten die Verordnungen Unternehmen beispielsweise dazu, ihre Daten mit denen in der Sanktionsliste aufgeführten Adressen abzugleichen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldbußen oder Haftstrafen rechnen. Außerdem besteht das Risiko, selbst auf die Sanktionslisten gesetzt zu werden.


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EU-Direktive rät zum PEP-Screening