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Gefahr der Profilbildung durch Google


Die Google-Datenschutzerklärung ist nach deutschem Recht angreifbar, sagt Stiftung Warentest
Google gelinge es nicht, die versprochene "höchstmögliche Transparenz" herzustellen


(24.02.12) - Zum 1. März führt Google neue, einheitliche Datenschutzbestimmungen ein, sie ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste. Vorteilhaft für den Nutzer ist das nur auf den ersten Blick, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar seien.

Die neue Datenschutzerklärung sei zwar besser strukturiert und insgesamt verständlicher als ihre zahlreichen Vorgänger. Trotzdem gelinge es Google nicht, die versprochene "höchstmögliche Transparenz" herzustellen. Die etwa neunseitige Erklärung wimmele geradezu von äußerst dehnbaren Formulierungen wie "möglicherweise" (15 Mal) und "gegebenenfalls" (zehn Mal).

Dies zeige beispielhaft die Klausel, die zukünftig die umfassende Profilbildung ermöglichen soll: "Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten." Damit wisse ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt. Nach deutschem Recht seien solche schwammigen Formulierungen angreifbar.

Die Stiftung Warentest empfiehlt Nutzern, die einer umfassenden Profilbildung durch Google gegensteuern möchten, ihre Internetaktivitäten auf Dienste bei unterschiedlichen Anbietern zu verteilen. Zudem sollten Cookies in regelmäßigen Abständen gelöscht werden. Der vollständige Bericht ist auf dem Online-Portal test.de. abrufbar. (Stiftung Warentest: ra)

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