Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schulungen Branchen Videothek Schwerpunkte Literatur Compliance: Test-Software / Test-Accounts Governance Webinare Compliance-Lexikon Compliance - Der Blog Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv
Home Recht Datenschutz und Compliance

Recht


Bundesnetzagentur Datenschutz und Compliance Deutschland EU & Europa Kartellrecht USA

Events / Veranstaltungen Stellenanzeigen - Jobsuche Videothek Testsoftware / Test-Accounts Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Compliance-Shop Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Mediadaten

"Schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung"


Neues "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" stellt nach Ansicht des ULD das Melderecht auf den Kopf
"An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient"


Anzeige

(09.07.12) - Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zeigt sich bestürzt über ein am 29.06.2012 beschlossenes "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" für das sich der Deutsche Bundestag in einer "Nacht- und Nebelaktion" entschieden habe. Es würde nach Ansicht des ULD "das bisherige Melderecht auf den Kopf stellen".

Das ULD führt aus:
Bisher dienen Melderegister vorrangig als Adress- und Datenbeschaffer für die öffentliche Verwaltung, und im Rahmen einer Abwägung auch für private Interessenten, etwa für Gläubiger, die auf der Suche nach Schuldnern sind, die sich einem Forderungseinzug entziehen wollen, oder für Adressbuchverleger, vorausgesetzt der Bürger hat der Eintragung nicht widersprochen. Mit der in zweiter Lesung beschlossenen Gesetzesänderung würden Firmen nun für "Zwecke der Werbung oder des Adresshandels" Melderegisterauskünfte erhalten, selbst wenn die betroffene Person Widerspruch eingelegt hat, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".

Diese unscheinbare Änderung hätte gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden. Profitieren würden vor allem Auskunfteien und Adresshändler. Diese können sich bisher und nach dem ursprünglichen Entwurf keine Adressen aus dem Melderegister ohne Einwilligung der Betroffenen beschaffen. Dieses Verbot umgehen viele Adresshändler heute, indem sie für Gläubiger auftragshalber Meldeauskünfte vermitteln und diese danach für eigene Zwecke weiternutzen. Diese illegale Praxis soll nun anscheinend legalisiert und massiv ausgeweitet werden:

Mit der Änderung würde eine nicht aktuelle Adresse genügen, und schon könnten die Firmen sich die behördlich beschafften, geprüften aktuellen Adressen besorgen. Riesige inaktuelle private Datenbestände gibt es zuhauf. Adresshändler könnten sich einfach wertvolle Behördendaten beschaffen und diese danach teuer weiterveräußern. Zugleich würden dadurch den Kommunen wichtige Einnahmequellen, die Gebühren für Melderegisterauskünfte, genommen, weil Interessenten, z. B. Gläubiger, sich bei den Adressenhändlern bedienten und nicht mehr zu den Meldebehörden gehen müssten.

Dazu der Kommentar des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein: "Ich bin schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung. An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient. Nach der Beschlussfassung zu einer Stiftung Datenschutz, die in der vorgesehenen Form nur einer Wirtschaft dient, die Datenschutz als Billigware haben möchte, ist dies innerhalb kürzester Zeit ein zweiter Sündenfall und ein weiterer Schlag ins Gesicht all derer, die dem Versprechen der Koalitionsvereinbarung vertraut haben, den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat diesen gefährlichen Unsinn stoppt."

Die vom Bundestag beschlossene Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ist zu finden unter
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710158.pdf
(ULD: ra)

Lesen Sie auch:
"Weiterer Datenskandal erster Ordnung"

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>

- Anzeigen -


Meldungen: Datenschutz und Compliance

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar: "Diese Entscheidung hat weit reichende Folgen. Sie betreffen nicht nur das Antiterrordateigesetz, sondern auch zahlreiche weitere Sicherheitsgesetze und die zukünftige Arbeit der Sicherheitsbehörden. Zentrale Regelungen des Gesetzes sind verfassungswidrig."

Technologischer Datenschutz muss gestärkt werden Anlässlich der Vorstellung seines 24. Tätigkeitsberichts zum Datenschutz für die Jahre 2011 und 2012 erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar: "Der Tätigkeitsbericht zeigt anhand vieler Beispiele, wie die Bedeutung datenschutz-rechtlicher Fragen in nahezu allen Bereichen unseres Lebens zunimmt. Nicht nur jüngere Menschen können sich ein Leben ohne Smartphone und Internet nicht mehr vorstellen. In vielen Alltagsgegenständen - vom Auto über den Stromzähler bis zum Fernseher - erleichtern Computerchips unser Leben, zugleich erfassen sie aber auch Daten über das Verhalten der Nutzer. Zeitgemäße Regelungen zum Umgang mit der Informationstechnik sind deshalb dringlicher denn je."

Leitfaden von Facebook umgarnt Politiker Am 14. April 2013 stellte die Facebook Germany GmbH laut Angaben der ULD einen "Leitfaden für Politiker und Amtsträger" vor, in dem auf 21 Seiten Politiker und Amtsträger dazu animiert werden sollen, Accounts und Fanpages bei Facebook einzurichten, für sich zielgruppenspezifisch zu werben und zugleich den eigenen Erfolg über "Facebook Insights" zu analysieren. Ziel des Leitfadens ist es weniger, politisch Verantwortliche zu einer besseren Selbstdarstellung zu bringen. Das Interesse an deren Selbstvermarktung werde vielmehr genutzt, um über diese noch mehr Traffic bei dem Werbeportal zu generieren und zugleich die politische und gesellschaftliche Akzeptanz von Facebook zu erhöhen. Dieses Ziel sei wegen der einmütigen Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB-Konferenz) verständlich, die nach umfassenden Analysen feststellten, dass Facebook in vieler Hinsicht gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt.

Datenschutz bei Google Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat gegenüber der Google Inc. eine Kontrolle der derzeitigen Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten angekündigt. Den Hintergrund bilden die neuen Datenschutzbestimmungen Googles. Sie wurden trotz erheblicher Bedenken der in der Art. 29-Datenschutzgruppe auf EU-Ebene zusammengeschlossenen nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden im März 2012 durch Google in Kraft gesetzt.

ULD-Engagement in Sachen Datenschutz Der Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein legt seinen 34. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2011 bis 2013 vor. Auf 169 Seiten wird darin beschrieben, was die Dienststelle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in den letzten zwei Jahren tat, um angesichts globaler technischer Herausforderungen und ökonomischer Interessen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Schleswig-Holstein Geltung zu verschaffen.

Datenschutzgerechte De-Mail Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hat Empfehlungen zur sicheren Nutzung von De-Mail veröffentlicht. Peter Schaar sagte: "De-Mail bietet - anders als die normale E-Mail - die Chance, Informationen gesichert zu übertragen. Damit können die meisten Kommunikationsvorgänge zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern endlich angemessen geschützt werden. Allerdings sind Nutzer und Anbieter bislang noch verunsichert, inwieweit auch besonders sensible Inhalte mit De-Mail versandt werden können. Mit diesen Empfehlungen möchte ich über den sicheren Einsatz von De-Mail informieren."

Unzureichendes Datenschutzniveau in den USA Angesichts der zunehmenden - auch wirtschaftlichen - Bedeutung elektronischer Transaktionen stellt sich aber auch die Frage nach einem gemeinsamen Datenschutzniveau auf beiden Seiten des Atlantiks. Schon seit längerer Zeit kämpfen US-Vertreter (auch aus der Obama-Administration) gegen Pläne für einen verbesserten europäischen Datenschutz. Ihnen sind schon die bestehenden Datenschutzstandards in der Europäischen Union zu streng.

Aus Datenschutzsicht erhebliche Mängel Auf der Tagesordnung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages für den 30. Januar 2013 standen sowohl der ursprüngliche Regierungsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz als auch ein kürzlich überraschend vorgelegter Änderungsentwurf hierzu. Die Datenschutzkonferenz hatte den Regierungsentwurf bereits im Frühjahr 2011 kritisiert, weil er aus Datenschutzsicht erhebliche Mängel aufweist. Mit ihrer Entschließung wendet sich die Datenschutzkonferenz aber auch gegen den Änderungsentwurf, mit dem das Datenschutzniveau für die Beschäftigten in einigen wesentlichen Bereichen noch weiter abgesenkt werden würde.

Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, äußerte sich zur Weitergabe von Meldedaten. Schaar sagte: "Meldedaten sollten zukünftig nur noch mit Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Bei den Meldedaten handelt es sich um Pflichtangaben, die die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat machen müssen."

Entwicklungen zum Beschäftigtendatenschutz Für alle überraschend hat die Bundesregierung angekündigt, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz, das viele insbesondere aufgrund der geplanten Einführung der auch für Deutschland künftig geltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der seit mehreren Jahren währenden Diskussion um seinen Inhalt längst abgeschrieben hatten, nun doch zeitnah in geltendes Recht umgesetzt werden soll.