Compliance-Regeln der BaFin


Neue Regelungen zu privaten Finanzgeschäften in der BaFin
Private Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten



Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben im Jahr 2019 bei ihrer Dienststelle 8.479 private Finanzgeschäfte gemeldet und im Jahr darauf 18.093; 2021 waren es bis Ende Juli 5.158 gemeldete Finanzgeschäfte. Darunter waren in den jeweiligen Jahren 143, 334 und acht Finanzgeschäfte mit Bezug zum inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard.

Dies teilt die Bundesregierung unter Verweis auf Angaben der BaFin in ihrer Antwort (19/32006) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31794) mit. Außerdem gibt sie Auskunft über die Umsetzung der neuen, seit dem ersten Juli 2021 gültigen Compliance-Regeln der BaFin.

Vorbemerkung der Fragesteller
In einem offenen Brief hat sich der Personalrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an den Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Jörg Kukies gewandt und darin die neuen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften innerhalb der BaFin kritisiert. Der Personalrat bemängelt u. a. die Verhältnismäßigkeit der Regelungen, die dadurch entstehenden Probleme bei der Personalgewinnung sowie eine mangelnde Kompensation für die Einschränkungen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 16.11.21


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