Ankaufprogramme des Eurosystems rechtmäßig
Vertragsverletzungsverfahren aufgrund des PSPP
Urteil des BundesverfassungsgerichtsRegierung sieht Rechtsstreit mit EU-Kommission ausgeräumt
Die Bundesregierung sieht Vorwürfe der EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Anleihen-Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgeräumt. Sie habe der Kommission am 3. August die von ihr angeforderte Mitteilung übersandt und darin dargelegt, dass "sowohl die unions- als auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32004) auf eine Kleine Anfrage (19/31832) der FDP-Fraktion.
Die Kommission hatte das Verfahren eingeleitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein vorangegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs teilweise zurückgewiesen hatte. Dabei war es um das Anleihen-Kaufprogramm der EZB gegangen. Nach Ansicht der deutschen Verfassungsrichter habe das europäische Gericht eine Entscheidung "ultra vires", das heißt jenseits seiner Zuständigkeit, getroffen. Die EU-Kommission begründete ihr Vorgehen gegen Deutschland mit dem Vorrang europäischen Rechts vor nationalem Recht.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort mit, dass sie an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden sei. Dieses habe aber selbst den Vorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts vor dem deutschen Verfassungsrecht ausdrücklich festgestellt, "allerdings nur kraft und im Rahmen der verfassungsmäßigen Ermächtigung". Weiter schreibt die Regierung, dass nach ihrer Auffassung die Ankaufprogramme des Eurosystems rechtmäßig seien und sie aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens keine Veranlassung zur Anpassung ihrer Position sehe. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.10.21
Newsletterlauf: 01.12.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.