Elektrogesetz-Novelle geplant


Beseitigung von Defiziten des Elektrogesetzes
Freisetzung von Quecksilber verhindern



Die Deutsche Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode einen Arbeitsentwurf für eine Novelle des Elektrogesetzes vorlegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7827) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7331) hervor. In der Novelle soll laut Antwort auch auf die von den Liberalen angeführte "Quecksilberproblematik bei der gemeinsamen Sammlung von Flachbildfernsehern und Röhrenfernsehern" eingegangen werden. Eine getrennte Erfassung erscheine in der Praxis nur schwer umsetzbar.

Eine Neuregelung sollte vielmehr darauf abzielen, "dass eine bruchsichere Erfassung in entsprechend geeigneten Behältnissen erfolgt und so eine Freisetzung von Quecksilber verhindert wird", schreibt die Bundesregierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Rahmen der Novellierung der "Waste Electrical and Electronic Equipment Richtlinie" (WEEE-Richtlinie) aus dem Jahr 2012 ist in Deutschland das Elektrogesetz aktualisiert worden. Dieses Elektrogesetz (ElektroG) tritt stufenweise in Kraft und sieht unter anderem Änderungen der Produktkategorien, eine Registrierungspflicht, eine stärkere Optimierung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖrE), die Eindämmung illegaler Exporte sowie höhere Sammel
und Recyclingquoten vor. Die letzten Änderungen entfalten ihre volle Wirkung Anfang des Jahres 2019.

Einige Fragen, gerade im Bereich der Trennung von Elektrogeräten, bleiben offen. Zum Beispiel werden Flachbildfernseher und Röhrenfernseher im gleichen Container gesammelt. Die schweren Röhrenfernseher führen dazu, dass die Flachbildfernseher beschädigt werden. Wird ein Flachbildfernseher beschädigt, tritt Quecksilber aus, Röhrenfernseher enthalten kein Quecksilber. Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall und kann, wenn es frei wird, bereits bei Zimmertemperatur toxische Dämpfe freigeben.

Auch die Zusammenarbeit von kommunalen Sammelstellen und Verwertern sollte weiter verbessert werden, da Fehlwürfe die Verwertung erheblich erschweren. Darüber hinaus sind Maßnahmen, um die Sammelquote für Elektroschrott von 65 Prozent zu erreichen (gültig ab dem Jahr 2019), noch unzureichend.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 04.04.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen