Gesetzentwurf zum Inkassowesen


Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Inkassodienstleister müssen künftig die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben



Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Zahl von Verbrauchern, die durch die Tätigkeit nicht registrierter Inkassounternehmen betroffen sind, und den dadurch entstehenden Schaden vor. Das geht aus der Antwort (19/15268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu einem Gesetzentwurf zum Inkassowesen (19/14676) hervor. Wie die Bundesregierung schreibt, hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erarbeitet und am 16. September 2019 die Beteiligung der Länder und Verbände eingeleitet. Zudem sei der Entwurf der Fraktion der FDP übersandt und auf der Ministeriums-Homepage veröffentlicht worden. Die den Ländern und Verbänden eingeräumte Stellungnahmefrist sei abgelaufen, die Auswertung der zahlreichen Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen.

Der Gesetzentwurf schlägt nach Angaben der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen vor, die der Stärkung der Aufsicht dienen sollen. So sollen unter anderem die Vorgaben für die Zulassung präzisiert und den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit des Erlasses einer bußgeldbewehrten Untersagungsverfügung gegeben werden.

Zudem müssen Inkassodienstleister künftig die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Wie es weiter in der Antwort heißt, plant die Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen zum Schutz vor nicht registrierten Inkassounternehmen und verweist darauf, dass die Erbringung von Inkassodienstleistungen ohne Registrierung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz darstellt, für deren Verfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig ist. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 20.03.20


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