Entwicklung von Digitalstandards
Damit die Chancen der Informationstechnologie im Gesundheitswesen optimal genutzt werden können, ist Interoperabilität eine unverzichtbare Voraussetzung - Dabei ist ein erster wichtiger Schritt, Transparenz über die im Gesundheitswesen verwendeten Standards herzustellen
Mangelnde Umsetzung von offenen internationalen Standards für den digitalen Informationsaustausch im deutschen Gesundheitswesen (Interoperabilität)
Die Entwicklung der Standards für einen fehlerfreien und effektiven digitalen Informationsaustausch im Gesundheitswesen ist offenbar auf einem guten Weg. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2340) auf eine Kleine Anfrage (19/1965) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, wurde unter der Bezeichnung vesta (Verzeichnis für elektronische Standards im Gesundheitswesen) das sogenannte Interoperabilitätsverzeichnis fristgerecht am 30. Juni 2017 in Betrieb genommen.
Erste Standards und Festlegungen seien bereits in das Verzeichnis eingepflegt worden. Um den nötigen Weiterentwicklungsbedarf rechtzeitig zu erkennen, müsse die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) dem Bundestag regelmäßig einen Bericht vorlegen. Damit seien gute Rahmenbedingungen zur Erreichung von mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen gegeben.
Die gematik vergibt den Angaben zufolge für Standards, Profile, Leitfäden oder Festlegungen das Attribut "interoperabel". Dabei wird eine bestimmte Definition zugrunde gelegt. Seit dem 30. Juni 2017 seien bereits 120 Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis eingegangen, die sich überwiegend noch im Kommentierungsverfahren befänden. Bisher seien 30 Interoperabilitätsfestlegungen der gematik mit dem Attribut "interoperabel" in vesta aufgenommen worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 10.08.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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Versorgungslage signifikant verbessert
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