Stand bei Strommarkt-Verhandlungen


Grenzüberschreitender Stromhandel und drohende Strompreiszonen
Mit dem "Clean Energy Package" hat die Europäische Kommission 2016 ein umfassendes energiepolitisches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht



Um die Verhandlungen zum grenzüberschreitenden Strommarkt geht es in der Antwort (19/6096) auf eine Kleine Anfrage (19/5556) der FDP-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung, dass nach derzeitigem Verhandlungsstand auf EU-Ebene Deutschland selbst über Netzausbau und Stromzonen entscheiden kann, solange es die Regeln zum grenzüberschreitenden Stromhandel einhält. Hintergrund ist, dass Strom bisweilen über Netze im Ausland geleitet wird, um Kosten für Netzmanagement im Inland zu vermeiden. Eigentlich sind die Schnittstellen zwischen den nationalen Netzen allerdings für den Stromhandel gedacht und nicht für Umleitungen.

An manchen Interkonnektoren erreicht Deutschland den Angaben zufolge den Zielwert der Strom-Verordnung, 75 Prozent für Handelskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Anderswo seien unlängst Mindestvorgaben vereinbart worden. Die neuen Vorgaben hätten zum Ziel, die für den Handel verfügbaren Handelskapazitäten einheitlich an allen Grenzen in Europa schrittweise bis 2025 auf mindestens 75 Prozent der technisch verfügbaren Interkonnektoren-Kapazität zu steigern, erklärt die Bundesregierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem "Clean Energy Package" hat die Europäische Kommission 2016 ein umfassendes energiepolitisches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Dazu zählt eine Neufassung der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung, mit der der Wettbewerb auf den Stromgroßhandelsmärkten und der grenzüberschreitende Stromhandel gestärkt werden sollen. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen künftig verpflichtet werden, ein Mindestvolumen der grenzüberschreitenden Stromleitungen (Interkonnektoren) für den grenzüberschreitenden Stromhandel bereitzustellen.

Bisher dienen die Interkonnektoren oftmals einem anderen Zweck: Weil die in Deutschland zur Verfügung stehenden Übertragungsnetze in vielen Fällen nicht ausreichen, um beispielsweise den im Norden produzierten Windstrom in den Süden zu transportieren, wird der Strom über die Grenzkuppelstellen und die Netze von Nachbarländern wie Polen, Tschechien oder Österreich umgeleitet. Von dort aus wird der Strom dann wieder in den Süden Deutschlands eingeleitet. Auf diese Weise kann das Problem der Netzengpässe teilweise umgangen und hohe Kosten für Eingriffe in das Netzmanagement (Redispatch) vermieden werden
.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 12.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen