Lobby-Einfluss auf Mautgesetzänderung


Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und Änderung weiterer straßenrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 207/18)
Wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes




Die "Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenrechtlicher Vorschriften" interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/5971) schreiben die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages wüssten wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhten. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen.

Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehöre schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient, heißt es in der Vorlage. Nur so könne umfassend ermessen werden, "ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist".

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des oben genannten Gesetzesvorhabens bei ihr eingegangen sind. Wissen will die Linksfraktion auch, welcher Regelungsvorschlag mit welchem konkreten Vorschlag welches externen Drittens, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingegangen ist, identisch ist.

Einflüsse auf Telekommunikationsgesetz
Die "Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/5972) schreiben die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages wüssten wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhten. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen.

Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehöre schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient, heißt es in der Vorlage. Nur so könne umfassend ermessen werden, "ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist".

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des oben genannten Gesetzesvorhabens bei ihr eingegangen sind. Wissen will die Linksfraktion auch, welcher Regelungsvorschlag mit welchem konkreten Vorschlag welches externen Drittens, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingegangen ist, identisch ist. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 13.02.19



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