Warten auf den Informationsaustausch
Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 die Kapitalertragsteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten ersetzt (§ 32d des Einkommensteuergesetzes – EStG)
Erst wenn der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist, will die Bundesregierung Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Abgeltungsteuer machen. An diese Regelung des Koalitionsvertrages erinnert die Regierung in ihrer Antwort (19/4541) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4226). In dem Vertrag hatten die Koalitionsparteien vereinbart, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abzuschaffen und Umgehungstatbestände zu verhindern. Die Bundesregierung sieht zudem keinen Bedarf für eine Angleichung der Kapitalertragsteuer auf europäischer Ebene. Die Besteuerung obliege primär dem Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers.
Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 die Kapitalertragsteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten ersetzt (§ 32d des Einkommensteuergesetzes – EStG). Seither wird ein Steuersatz von 25 Prozent direkt von den Banken an die Finanzverwaltung abgeführt. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer beabsichtigte der Gesetzgeber, Bürokratiekosten zu senken sowie Kapitalabflüsse zu reduzieren und einen Anreiz für Kapitalrückflüsse zu setzen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden die Steuerzahler und die Finanzbehörden entlastet.
Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Vorhaben, ausschließlich Zinseinkünfte von der Abgeltungsteuer auszuschließen, droht die Kapitalertragsbesteuerung nach Auffassung der Fragesteller zu zersplittern und das Steuerrecht weiter zu verkomplizieren. Dies erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur, ihre Altersvorsorge zu planen, es sorgt zudem bei den Sparern, die hierdurch stärker belastet würden, für eine tiefe Verunsicherung. Mit ihrem Reformvorhaben läuft die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller Gefahr, unnötig bürokratische und rechtliche Probleme aufzuwerfen, die überdies drohen, die Finanzverwaltung zu überfordern.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 16.11.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
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