Mehr Überstunden im Home-Office


Home-Office und Arbeitsrecht: Knapp ein Drittel der Betriebe biete seinen Beschäftigten die Möglichkeit, Home-Office zu nutzen
20 Prozent aller Beschäftigten gaben 2015 laut Bundesregierung an, "zumindest gelegentlich" für ihren Arbeitgeber von zu Hause aus zu arbeiten



Beschäftigte im Home-Office können ihre Mehrarbeit weniger gut durch Freizeit- oder Lohnausgleich kompensieren als ihre Kollegen im Büro. Das geht aus einer Antwort (18/9722) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9468) der Fraktion Die Linke hervor. Demnach können 6 Prozent der Beschäftigten ohne Home-Office Mehrarbeit nicht ausgleichen, bei Beschäftigten im Home-Office sind es dagegen 38 Prozent.

Bei Angestellten, die im Home-Office tätig sind, fallen gleichzeitig im Durchschnitt 6,4 Überstunden pro Woche an, bei Angestellten ohne Home-Office lediglich 3,3 Stunden.

20 Prozent aller Beschäftigten gaben 2015 laut Bundesregierung an, "zumindest gelegentlich" für ihren Arbeitgeber von zu Hause aus zu arbeiten. Von dieser Rechnung ausgeschlossen seien Betriebe mit unter 50 Beschäftigten und die "Betriebe der Branchen Land- und Forstwirtschaft, der öffentliche Dienst sowie mildtätige Organisationen". Nach Angaben der Bundesregierung arbeiten 31 Prozent der Angestellten manchmal von zu Hause aus, unter Arbeitern seien es lediglich 2 Prozent. Die Mehrheit (65 Prozent) der Beschäftigten, die das Home-Office nutzen, tue dies "ausschließlich stundenweise". Knapp ein Drittel der Betriebe biete seinen Beschäftigten die Möglichkeit, Home-Office zu nutzen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Debatte über "Arbeit 4.0" und dem Wandel der Arbeitswelt durch eine zunehmende Digitalisierung sowie die Ausweitung der Wissensarbeit und die Forderung nach einer besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familie rückt die Arbeit im Home Office zunehmend in den Fokus. Obwohl viele Beschäftigte zumindest teilweise zuhause arbeiten wollen, arbeiten derzeit nur etwa 12 Prozent aller abhängig Beschäftigten überwiegend oder teilweise im Home Office (Karl Brenke: Home Office: Möglichkeiten werden bei weitem nicht ausgeschöpft, in: DIW-Wochenbericht 5/2016).

Sowohl Bundesministerien als auch Unternehmen und Wissenschaftler loten derzeit Möglichkeiten und Potenziale aus, wobei jedoch zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass zentrale Fragen noch nicht befriedigend beantwortet werden konnten. Zusätzlich erschweren unterschiedliche Begrifflichkeiten wie Teleheimarbeit, mobile Telearbeit oder alternierende Telearbeit eine genauere Betrachtung. Während einerseits die Arbeit im Home Office als Möglichkeit angesehen wird, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und aktive Familienpolitik zu leisten (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Digitalisierung – Chancen und Herausforderungen für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 2016), legt eine Untersuchung aus Großbritannien nahe, dass Heimarbeit die klassische Rollenverteilung der Geschlechter in der Arbeitswelt und Familie zementiert (Dan Wheatley: Good to be home? Time-use and satisfaction levels among home-based teleworkers, in: New Technology, Work and Employment 3/2012).

Bei der Umsetzung der Möglichkeit zur vollständigen oder teilweisen Heimarbeit setzt offenbar zumindest ein Teil der Unternehmen auf die Reduktion der eingerichteten Arbeitsplätze im Betrieb und für die Arbeitswelt der vollständig oder teilweise im Home Office Tätigen stellt sich spätestens nach einem einschlägigen Urteil des Bundessozialgerichts die Frage nach dem Unfallschutz in der heimischen Arbeitsumgebung: Das Gericht erkannte den Unfall einer Heimarbeiterin auf dem Weg vom Schreibtisch zum Wasserhahn in der Küche nicht als Arbeitsunfall an (Aktenzeichen B 2 U 5/15 R).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 21.10.16


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