Beamte müssen Nebenjob beantragen
Beamte als Tippgeber für Versicherungen: Beamte, die schuldhaft ihre Pflichten verletzten, begingen ein Dienstvergehen
Die Argumentation der Debeka, sie sei eine "offiziell anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung", weshalb eine Mitgliederwerbung durch Beamte unbedenklich sei, wies die Regierung zurück
(22.01.13) - Beamte, die als "Vertrauensmitarbeiter" oder Tippgeber für Versicherungen aktiv werden, müssen sich diese Nebentätigkeit vorher genehmigen lassen. Zudem hätten die Beamten bei ihrer Nebentätigkeit gesetzliche Pflichten, wie etwa die Verschwiegenheitspflicht, sowie Auflagen und Bedingungen zu beachten. "Dies schließt die Nutzung dienstlich bekannt gewordener personenbezogener Informationen für die Vermittlungstätigkeit aus", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/93), in der es um das Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten geht.
Beamte, die schuldhaft ihre Pflichten verletzten, begingen ein Dienstvergehen, schreibt die Regierung weiter. Die Aufklärung und Ahndung eventueller datenschutzrechtlicher Verstöße obliege darüber hinaus den Datenschutzaufsichtsbehörden.
Die Argumentation der Debeka, sie sei eine "offiziell anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung", weshalb eine Mitgliederwerbung durch Beamte unbedenklich sei, wies die Regierung zurück. "Eine staatliche oder behördliche Anerkennung als Selbsthilfeeinrichtung der Bundesbeamten gibt es nicht."
Forderungen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit der Zuständigkeit für Versicherungsvermittler zu betrauen, lehnt die Regierung ab. Die Vermittler würden durch die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Aufgabe der Bafin sei es, ein stabiles Finanzsystem insgesamt zu gewährleisten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.