US-Geheimdienste und Flugdaten


Weitergabe von Daten aus dem PNR-Abkommen (Passenger Name Record) an andere US-Behörden
Aus einem Evaluierungsbericht der EU-Kommission von 27. November 2013 gehe hervor, dass PNR-Daten vom US-Heimatschutzministerium unter Beachtung der Bestimmungen des Abkommens an Geheimdienste weitergereicht würden

(22.01.14) - Die Daten von europäischen Flugpassagieren werden angeblich nur in Einzelfällen an US-Geheimdienste weitergereicht. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/168) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/40) schreibt, ist die Weitergabe von Daten aus dem PNR-Abkommen (Passenger Name Record) an andere US-Behörden abschließend geregelt. Demnach darf das US-Heimatschutzministerium (DHS) die Passagierdaten nur nach sorgfältiger Prüfung und nur zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung terroristischer und damit verbundener Straftaten weitergeben.

Aus einem Evaluierungsbericht der EU-Kommission von 27. November 2013 gehe hervor, dass PNR-Daten vom US-Heimatschutzministerium unter Beachtung der Bestimmungen des Abkommens an Geheimdienste weitergereicht würden, "wenn ein bestimmter Fall unzweifelhaft einen klaren Terrorismusbezug hat". Im Zeitraum der Überprüfung habe das DHS in 23 Fällen PNR-Daten an den US-Geheimdienst NSA weitergeleitet. (Deutscher Bundesregierung: ra)


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