Neuregelung zu Geschlechtseintrag


Regelungen des deutschen Personenstandsgesetzes mit den grundgesetzlichen Anforderungen nicht vereinbar
Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht eindeutig "weiblich" oder "männlich" ist, seien diskriminiert und in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt



Die "Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur ‚Dritten Option' beim Geschlechtseintrag" ist Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/2554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2103). Wie die Fraktion darin ausführte, hatte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 entschieden, dass die Regelungen des deutschen Personenstandsgesetzes mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind, als dass das Gesetz "neben dem Eintrag ,weiblich' oder ,männlich'" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen" (1 BvR 2019/16).

Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht eindeutig "weiblich" oder "männlich" ist, seien damit diskriminiert und in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt. Im Ergebnis sei der Gesetzgeber aufgefordert worden, bis zum 31. Dezember 2018 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, haben sich die sie tragenden Parteien im Koalitionsvertrag dazu bekannt, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Alle Menschen sollten "unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können - mit gleichen Rechten und Pflichten". Diesen Vorgaben fühle sie sich verpflichtet, schreibt die Bundesregierung. Gleichzeitig seien die zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten.

Den Angaben zufolge bereitet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Gerichts vor. "Die Ressortabstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Umfang und Inhalt der beabsichtigten Regelungen werden noch diskutiert", heißt es in der Antwort weiter. Die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist 31. Dezember 2018 werde nach aktueller Planung eingehalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 31.07.18
Newsletterlauf: 22.08.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen