Experten empfehlen Krankenhausreform
Gutachten 2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen: Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung
Experten empfehlen, die bettenorientierte durch eine leistungsorientierte Planung zu ersetzen
Die Planung und Finanzierung der Krankenhäuser muss nach Ansicht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen grundsätzlich überdacht werden. In ihrem Gutachten 2018, das jetzt als Unterrichtung (19/3180) durch die Deutsche Bundesregierung vorliegt, empfehlen die Experten umfassende Änderungen.
Die Fehlentwicklungen in der Krankenhausfinanzierung seien für Universitätskliniken und teilweise auch für Maximalversorger besonders gravierend. Die Experten empfehlen, die bettenorientierte durch eine leistungsorientierte Planung zu ersetzen. Bei der Nachfrageprognose sollten Daten zur demografischen Entwicklung berücksichtigt werden.
Die Sachverständigen schlagen ferner einen Übergang von der dualen Finanzierung durch Krankenkassen (Behandlungen) und Länder (Investitionen) zur monistischen Finanzierung (nur Krankenkassen) vor. Alternativ müssten andere Wege gefunden werden, "um der derzeitigen Unterfinanzierung in der Investitionsförderung entgegenzuwirken und die gegenwärtigen Überkapazitäten abzubauen".
Der Strukturfonds sei gut geeignet, um die Bereinigung der Krankenhausstrukturen zu beschleunigen und die Investitionsförderung der Länder zu ergänzen, heißt es weiter. Er sollte daher verstetigt werden, wobei der Bundesanteil aus Steuermitteln und nicht durch den Gesundheitsfonds zu tragen sei.
Für "mengenanfällige Eingriffe" sollte das Zweitmeinungsverfahren obligatorisch und eine Dokumentations- oder Begründungspflicht eingeführt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 06.09.18
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