Sozial-Kredit-System in China


China: Unternehmen oder Personen für das gezeigte Gesamtverhalten belohnen (Steuervorteile) oder bestrafen (Geldbußen)
Ein gesamtchinesisches, übergreifendes Sozial-Kredit-System steht indes noch aus, ebenso wie ein entsprechendes Gesetz



Angesichts des frühen Entwicklungsstadiums des Sozial-Kredit-Systems und der undurchsichtigen Prozesse auf chinesischer Seite lassen sich zu vielen Aspekten des geplanten Systems noch keine belastbaren Aussagen treffen. Wie die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (19/14643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14643) weiter schreibt, sieht sie allerdings potentielle negative Auswirkungen auf die Interessen deutscher und europäischer Unternehmen, politischer Stiftungen und deutscher Staatsbürger.

Die Überlegungen auf chinesischer Seite würden mittlerweile weit über ein System zur Erfassung der wirtschaftlichen Bonität von natürlichen und juristischen Personen hinausgehen. Ziel sei nun die Erfassung und Bewertung politischen, sozialen und ökonomischen Wohl- und Fehlverhaltens. Laut einer Studie der EU-Handelskammer Peking von August 2019 sei vorgesehen, dass zahlreiche über Bürger und Unternehmen vorhandenen Daten aus verschiedenen Bereichen an zentraler Stelle gesammelt werden, um diese anschließend mittels nicht offengelegter Algorithmen bewerten zu können.

"Damit wäre es möglich, Unternehmen oder Personen für das gezeigte Gesamtverhalten zu belohnen (zum Beispiel Steuervorteile) oder zu bestrafen (zum Beispiel Geldbußen). Schon heute existierten landesweit mehrere, verschieden ausgestaltete Pilotprojekte, mit denen Bürger und Unternehmen bewertet werden. Dabei würden teilweise Maßnahmenkataloge zur Belohnung und Bestrafung bestimmter Verhaltensweisen aufgestellt und angewendet und die wechselseitige Anerkennung der einzelnen Systeme durch eine Vielzahl von "Memorandums of Unterstanding" zwischen den beteiligten Behörden sichergestellt. "

Ein gesamtchinesisches, übergreifendes Sozial-Kredit-System steht indes noch aus, ebenso wie ein entsprechendes Gesetz. Es ist daher noch nicht erkennbar, wie das Gesamtsystem, welches Ende 2020 an den Start gehen soll, tatsächlich ausgestaltet sein wird", schreibt die Bundesregierung. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung von Bewertungskriterien und ihre Gewichtung, der Algorithmen, möglicher Sanktionen oder Rechtsschutzmöglichkeiten seien nach wie vor unklar. Die Bundesregierung thematisiere ihre auch von der EU geteilten Bedenken deutlich und regelmäßig auf allen Ebenen gegenüber der chinesischen Seite. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 18.02.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen