Bahn-Beraterverträge mit Ex-Vorständen


Beraterverträge ehemaliger Vorstände der Deutsche Bahn AG und ihrer Tochtergesellschaften mit der Deutsche Bahn AG und ihren Tochterunternehmen
Seit dem 22. Februar 2017 sind keine Beraterverträge mit ehemaligen Bundesministern, Staatssekretären, Bundestagsabgeordneten oder Landtagsabgeordneten abgeschlossen worden



Seit dem 22. Februar 2017 wurden von der Deutschen Bahn AG (DB AG) 16 Beraterverträge mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder Vorstandsmitgliedern beziehungsweise Geschäftsführern ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/15319) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13965) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf Angaben der DB AG.

Danach sind seit dem 22. Februar 2017 keine Beraterverträge mit ehemaligen Bundesministern, Staatssekretären, Bundestagsabgeordneten oder Landtagsabgeordneten abgeschlossen worden. Es gebe zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass derartige Verträge mit ehemaligen Mitgliedern der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer der DB AG oder ihrer Tochtergesellschaften bestehen, heißt es in der Antwort.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Presse liegen Informationen über mindestens 26 Beraterverträge vor, die seitens des in Bundesbesitz stehenden Unternehmens Deutsche Bahn (DB) AG oder dessen Tochterunternehmen ohne Genehmigung des Aufsichtsrats der DB AG mit ehemaligen, ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder deren Tochterunternehmen abgeschlossen worden sind. Der Aufsichtsrat der DB AG hat auf seiner Sitzung am 18. September 2019 beschlossen, dass es dem Vorstand zukünftig untersagt ist, Beraterverträge mit ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern oder Politikern zu. Näheres erfährt die Öffentlichkeit nach Kenntnis der Fragesteller nicht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 18.02.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen