Bahn-Beraterverträge mit Ex-Vorständen


Beraterverträge ehemaliger Vorstände der Deutsche Bahn AG und ihrer Tochtergesellschaften mit der Deutsche Bahn AG und ihren Tochterunternehmen
Seit dem 22. Februar 2017 sind keine Beraterverträge mit ehemaligen Bundesministern, Staatssekretären, Bundestagsabgeordneten oder Landtagsabgeordneten abgeschlossen worden



Seit dem 22. Februar 2017 wurden von der Deutschen Bahn AG (DB AG) 16 Beraterverträge mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder Vorstandsmitgliedern beziehungsweise Geschäftsführern ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/15319) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13965) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf Angaben der DB AG.

Danach sind seit dem 22. Februar 2017 keine Beraterverträge mit ehemaligen Bundesministern, Staatssekretären, Bundestagsabgeordneten oder Landtagsabgeordneten abgeschlossen worden. Es gebe zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass derartige Verträge mit ehemaligen Mitgliedern der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer der DB AG oder ihrer Tochtergesellschaften bestehen, heißt es in der Antwort.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Presse liegen Informationen über mindestens 26 Beraterverträge vor, die seitens des in Bundesbesitz stehenden Unternehmens Deutsche Bahn (DB) AG oder dessen Tochterunternehmen ohne Genehmigung des Aufsichtsrats der DB AG mit ehemaligen, ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder deren Tochterunternehmen abgeschlossen worden sind. Der Aufsichtsrat der DB AG hat auf seiner Sitzung am 18. September 2019 beschlossen, dass es dem Vorstand zukünftig untersagt ist, Beraterverträge mit ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern oder Politikern zu. Näheres erfährt die Öffentlichkeit nach Kenntnis der Fragesteller nicht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 18.02.20



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