Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung


Deutsche Öffentlichkeit muss beim Bau von Atomanlagen in Nachbarstaaten angemessen beteiligt werden
"Der Nachbarstaat ist nach den Vorgaben des Völker- und Europarechts verpflichtet, die Einwendungen der deutschen Öffentlichkeit bei der Entscheidung über das geplante Vorhaben angemessen zu berücksichtigen"


(02.07.12) - Beim Bau von Atomanlagen in Nachbarstaaten müssen die daran beteiligten deutschen Behörden dafür sorgen, dass sich die deutsche Öffentlichkeit wirksam am jeweiligen Verfahren beteiligen kann. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/9832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9638). Grundlage dafür ist nach Auskunft der Deutschen Bundesregierung §9b das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Es sieht vor, dass für das jeweilige Verfahren diejenige deutsche Behörde zuständig ist, die für ein gleichwertiges Verfahren auf deutscher Seite zuständig wäre. In der Regel sind dabei Landesbehörden federführend, es kann aber – je nach Art des Vorhabens – auch die Zuständigkeit einer Bundesbehörde bestehen. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit wird sowohl das amtliche Veröffentlichungsblatt als auch das Internet genutzt, schreibt die Bundesregierung.

Die Einwände der Öffentlichkeit werden dann bei Gesprächen der obersten Bundes- und Landesbehörden mit dem jeweiligen Nachbarland eingebracht. "Der Nachbarstaat ist nach den Vorgaben des Völker- und Europarechts verpflichtet, die Einwendungen der deutschen Öffentlichkeit bei der Entscheidung über das geplante Vorhaben angemessen zu berücksichtigen", erklärt die Bundesregierung weiter. Die Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung eines Projektes könne jedoch nur die dafür zuständige Behörde des Nachbarlandes treffen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen