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Einnahmeausfälle für Fiskus und Sozialkassen


Regelungen im Einkommensteuergesetz: Entgeltoptimierungen "nicht unproblematisch"
Die Steuermindereinnahmen betrugen zum Beispiel durch die Steuerfreiheit von Zuschlägen für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit 2,24 Milliarden Euro

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(04.07.12) - Eine Reihe von Regelungen im Einkommensteuergesetz ermöglichen eine ermäßigte Besteuerung bestimmter Lohnbestandteile oder sogar deren Steuerfreiheit. In ihrer Antwort (17/9811) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9503) listet die Bundesregierung 20 Sachverhalte auf, darunter die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die Steuerfreiheit für die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten oder die Freigrenze für Sachbezüge (44 Euro monatlich).

Die Steuermindereinnahmen betrugen zum Beispiel durch die Steuerfreiheit von Zuschlägen für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit 2,24 Milliarden Euro, für den Freibetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Millionen Euro rund 150 Millionen Euro und für die Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen (betriebliche Altersversorgung, Unfallversicherungen) 430 Millionen Euro.

Wenn es zu Entgeltoptimierungen durch Umwandlung von steuerpflichtigem Arbeitslohn in steuerfreie oder pauschal versteuerte Arbeitgeberleistungen komme, sei dies wegen der Einnahmeausfälle für Fiskus und Sozialkassen nicht unproblematisch. Außerdem würden die Rentenansprüche der Arbeitnehmer gemindert. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

Ungehinderter Zugang zum Internet Die Deutsche Bundesregierung soll den Export von Überwachungs- und Zensurtechnologie an autoritäre Staaten verhindern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/13489), "sofort alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Export von entsprechender Technologie und Software auf nationaler Ebene zu regulieren und in autoritäre Staaten zu unterbinden".

SPD will mehr Rechte für Betriebsräte Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die betriebliche Mitbestimmung auszubauen und an die sich ändernde Arbeitswelt anzupassen. Sie hat deshalb einen entsprechenden Antrag (17/13476) vorgelegt. Darin stellen die Abgeordneten fest, dass es zwar Ziel des Betriebsverfassungsgesetzes sei, einerseits die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und andererseits einen möglichen Machtmissbrauch durch Unternehmer zu verhindern. In der Praxis erodiere die betriebliche Mitbestimmung aber zunehmend dadurch, dass sich in der Arbeitswelt neue Organisationsmodelle durchsetzen, die sich einer solchen Mitbestimmung weitgehend entziehen.

SPD will Managereinkünfte beschränken Nach dem Willen der SPD sollen "exorbitante Managergehälter" effizienter als bisher begrenzt werden. In einem Antrag (17/13472) heißt es, hierzulande seien die Einkünfte von Managern "teilweise so hoch, dass ein sinnvoller Zusammenhang zwischen Leistung und Einkommen nicht mehr erkennbar ist". Konkret fordert die Fraktion, die volle steuerliche Absetzbarkeit von Vorstands- und sonstigen Managereinkommen einschließlich Boni und Abfindungen auf 500.000 Euro im Jahr zu begrenzen. Von jenen Beträgen, die 500.000 Euro übersteigen, sollen höchstens 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können.

Möglichst hohes Transparenzniveau Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Stärkung von Informationsfreiheit und Transparenz unter Einschluss von Verbraucher- und Umweltinformationen" (17/13467) vorgelegt. Damit soll ein "einheitliches Informationsrecht auf möglichst hohem Transparenzniveau mit einer zeitgemäßen Verpflichtung zur Veröffentlichung relevanter Informationen in niedrigschwelliger und moderner Form geschaffen werden", wie es in der Vorlage heißt. Mit dem Entwurf sollen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz zu einem einheitlichen Informationszugangsgesetz zusammengefasst werden.

Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden? Die Notwendigkeit eines vom Bundesgesetzgeber erlassenen Presseauskunftsgesetzes ist unter Experten umstritten. Dies wurde am Montag in einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zum von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf "zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse" (17/12484) deutlich. Nach dem Willen der SPD-Fraktion soll mit dem Gesetz geregelt werden, dass Bundesbehörden gegenüber Vertretern der Presse und des Rundfunks zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte erteilen müssen, wenn der Auskunft keine Geheimhaltungsvorschriften entgegenstehen.

Wichtig: Kontrolle von Inkassofirmen Die Kontrolle von Inkassofirmen müsse intensiviert werden, um windige Betriebe und unseriöse Geschäftspraktiken besser in den Griff zu bekommen und so überzogenen Kostenbelastungen von Bürgern entgegenzuwirken, bei denen Schulden eingetrieben werden. Diese Forderung erhoben übereinstimmend Vertreter der Wirtschaft und der Verbraucherverbände bei einer Anhörung des Rechtsausschusses.

Software-Patente in der Kritik Computerprogramme sind eine Abfolge von Algorithmen, Algorithmen aber sind Mathematik und Mathematik ist nicht patentierbar. So begründete Rechtsprofessor Jürgen Ensthaler von der Technischen Universität Berlin als Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu dem Antrag "Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" (17/13086), warum er diesen Antrag im Grundsatz befürwortet. Darin fordern die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, auf nationaler Ebene sicherzustellen und auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass der Schutz von Computerprogrammen in der Regel nur über das Urheberrecht erfolgt.

Bei Software das Urheberrecht verteidigen Sorge über die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten von Softwarefirmen äußern CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/13086). Diesen Unternehmen drohen aus Sicht der vier Fraktionen Gefahren durch eine zunehmende Patentierung von Computerprogrammen, die vom Europäischen Patentamt (EPA) betrieben und durch Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) befördert werde. Mittlerweile liege die Zahl solcher EPA-Patente bei Software nach Schätzungen "im hohen fünfstelligen Bereich". Kritisiert wird, dass diese fortschreitende Patentierung von Computerprogrammen die eigentlich durch das Urheberrecht gewährleisteten wirtschaftlichen Verwertungsrechte von Softwarefirmen unterlaufe.

Mehrleistungen von Hausärzten Die in Paragraf 73b Abs. 5a des SGB V enthaltene Klausel, wonach Mehrleistungen von Hausärzten nur vergütet werden, wenn entsprechende Einsparungen durch die Ärzte erfolgen, stellt kein Hindernis für "das gute Instrument der Hausarztverträge dar". Diese Ansicht vertrat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Thomas Ilka, vor dem Petitionsausschuss. Die Tatsache, dass es weit über 400 Hausarztverträge gebe, zeige, "dass das Instrument funktioniert", sagte der Staatssekretär. Die mit der Klausel vorgesehene Stärkung der Wirtschaftlichkeit habe nichts damit zu tun, dass der Patient nicht mehr im Mittelpunkt der Versorgung stehe. "Es geht eben immer um eine Balance", sagte Ilka. Er betonte, dass aus Sicht des BMG keine Initiative zur Abschaffung der Klausel geplant sei.

Verunglimpfung der Ärzteschaft? Die Linksfraktion erkundigt sich nach der Wirksamkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. In einer Kleinen Anfrage (17/13371) wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung Hinweise darauf hat, dass die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit, auch anonym Hinweise zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen geben zu können, "zu einem Missbrauch und zu einer Verunglimpfung der Ärzteschaft in Deutschland insgesamt" geführt habe. Hintergrund dieser Frage ist eine Pressemitteilung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, von April 2013, in der er sich "überaus negativ" über die Internetseite der "Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" des GKV-Spitzenverbandes geäußert habe.