Linke fragt nach Schutz von Patientendaten
Weiterleitung der Unterlagen über die Krankenkassen verstoße gegen den Datenschutz und müsse künftig unterbleiben
Schon vorgekommen, dass vertrauliche Unterlagen bei den Kassen geöffnet wurden
(06.11.15) - Mit dem Schutz von Patientendaten befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6216). Es geht um das sogenannte Umschlagverfahren, bei dem Ärzte bestimmte Unterlagen, die für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestimmt sind, nicht direkt dorthin senden, sondern an die Krankenkassen zur Weiterleitung an den MDK schicken. Die Papiere werden in der Regel in einem geschlossenen Umschlag verschickt mit dem Hinweis: "Ärztliche Unterlagen - Nur vom MDK zu öffnen."
Es sei jedoch vorgekommen, dass die vertraulichen Unterlagen bei den Kassen geöffnet wurden. Und selbst wenn die sensiblen Patientendaten den MDK in einem verschlossenen Umschlag erreichten, werde er von dort nicht selten offen an die Krankenkassen zur Ablage zurückgegeben. Das Verfahren sei jetzt von der Bundesdatenschutzbeauftragten kritisiert worden. Demnach verstoße eine Weiterleitung der Unterlagen über die Krankenkassen gegen den Datenschutz und müsse künftig unterbleiben.
Nach einem Bericht der "Ärztezeitung" dürfen Krankenkassen niedergelassene Ärzte nicht mehr dazu auffordern, ihnen Unterlagen für den MDK in einem verschlossenen Umschlag zuzusenden. Die Kassen müssten den Ärzten vielmehr einen direkt an den MDK adressierten Rückumschlag zur Verfügung stellen. Ärzte müssen zum Beispiel Unterlagen wie Krankenhausentlassberichte direkt an den MDK schicken.
Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun unter anderem danach, in welchem Umfang bisher von dem umstrittenen Verfahren Gebrauch gemacht wurde und wie in dem Zusammenhang Verstöße gegen den Datenschutz künftig geahndet werden sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.