EU-Vorschläge für TTIP unterstützt
Bestimmungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in bilateralen Investitionsschutzabkommen
Das langfristige Ziel eines internationalen Investitionsgerichts werde unterstützt
(07.04.16) - Die Deutsche Bundesregierung unterstützt die Vorschläge der Europäischen Union für ein Investitionsschiedsgericht im geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP. Außerdem werde das langfristige Ziel eines internationalen Investitionsgerichts unterstützt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7753) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7515). Die Antwort enthält eine Übersicht über die von Deutschland mit anderen Ländern geschlossenen Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV).
Vorbemerkung der Fragesteller
Viele Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland enthalten Regelungen zu Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) und eröffnen ausländischen Investoren damit die Möglichkeit die Vertragsparteien zu verklagen. Aufgrund der massiven öffentlichen Kritik an ISDS hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, einen Modell-Investitionsschutzvertrag in Auftrag gegeben, der im Mai 2015 veröffentlich wurde. Im September hat die Europäische Kommission einen weiteren Vorschlag vorgestellt, wie ISDS aus ihrer Sicht reformiert werden soll.
Die Europäische Kommission schlägt ein Investitionsschiedsgerichtssystem (Investment Court System, ICS) vor, das zukünftig Eingang finden soll in die von der Europäischen Union oder Mitgliedstaaten verhandelte IFV und Handelsabkommen. In Anbetracht dieser Reformvorschläge stellt sich die Frage, inwiefern die bestehenden IFV der Bundesrepublik Deutschland diesen Vorschlägen entsprechen oder angepasst werden müssen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.