Geldbußen bei Verstoß gegen Mindestlohn


Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Kontrolle von Mindestlöhnen 2015
Ausreichende Kontrolldichte dringend notwendig und diese wiederum erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS

(08.04.16) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im vergangenen Jahr wegen Verstößen gegen Mindestlohnregelungen Geldbußen in Höhe von insgesamt 43,4 Millionen Euro festgesetzt. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7405) mit. Dabei ging es um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die meisten Fälle betrafen das Baugewerbe.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat verantwortungsvolle Aufgaben zu bewältigen. Sie kontrolliert seit ihrer Gründung im Jahr 2004 neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz- ArbG) immer mehr branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit und seit 2015 auch den gesetzlichen Mindestlohn. Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden.

Daher ist eine ausreichende Kontrolldichte dringend notwendig und diese wiederum erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS. Immerhin garantieren Mindestlöhne einen fairen Wettbewerb zum Vorteil der Beschäftigten, aber auch der verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich gefassten Rahmenbedingungen halten. (Deutscher Bundestag: ra)


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