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Klage: Vattenfall gegen Deutschland


Deutsche Bundesregierung will sich nicht zu Details einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten äußern
Beim Verfahren geht es um die auch von Deutschland unterzeichnete Energie-Charta


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(09.02.10) - Die Deutsche Bundesregierung will sich im Interesse der Wahrung ihrer Rechtspositionen nicht zu Details einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten äußern.

In einer Antwort der Regierung (17/510) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/400) bestätigt die Regierung nur, dass es bei dem Verfahren um die auch von Deutschland unterzeichnete Energie-Charta geht. Die Charta soll Investoren unter anderem "vor willkürlicher Enteignung und enteignungsgleichen Eingriffen" schützen.

Im April 2009 hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall AB die Bundesrepublik Deutschland vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) verklagt. Ursache des Streits sind die umweltrechtlichen Auflagen, die von der Hamburger Senatsverwaltung bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg auferlegt wurden.

Laut in der Presse zitierten Auszügen aus der Klageschrift bewerte Vattenfall AB das Verhalten des Hamburger Senats als "unvereinbar mit internationalen Abkommen" und verlange von der Bundesrepublik Deutschland eine Kompensationszahlung in Höhe von 1,4 Mrd. Euro plus Zinsen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

Kriterien für Hartz-IV-Härtefälle entwickeln Gemeinsam mit den Trägern der Grundsicherung, dem "Deutschen Verein für private und öffentliche Fürsorge", Sozialverbänden und allen Bundestagsfraktionen soll die Bundesregierung "umgehend" Kriterien für Hartz-IV-Härtefälle entwickeln. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/880), in dem sie Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar zu den Hartz-IV-Regelsätzen zieht und die in ihren Augen nötigen Handlungsempfehlungen auflistet.

Verbraucherschutz bei Finanzprodukten In Deutschland sollte es eine eigenständige Verbraucherschutzbehörde für Finanzmärkte geben. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/887), mit dem sie gegen die in ihren Augen nach wie vor unzulängliche und intransparente Praxis beim Umgang mit Finanzprodukten vorgehen will.

Grüne und Linksfraktion für Mindestlohn Einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/890). Dieser Lohn solle die Untergrenze der Entlohnung für alle Beschäftigten mit und ohne Behinderung sein und müsse noch in dieser Wahlperiode erreicht werden.

Gleichberechtigung von Frauen und Männern Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP verlangen von der Deutschen Bundesregierung, sich verstärkt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen einzusetzen. In einem Antrag (17/901) betonen die Fraktionen, in der nationalen wie internationalen Politik, sei es in Debatten über Klimawandel, militärische Interventionen oder stabile Finanzmärkte , spielten auch Fragen der Gleichstellungspolitik eine immer wichtigere Rolle.

Lohngefälle zwischen Frauen und Männern Die Linksfraktion fordert gesetzliche Regelungen, um gleiche Entgelte für Männer und Frauen durchzusetzen. In einem Antrag (17/891) begründet sie den Vorschlag damit, dass das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern immer noch bei über 20 Prozent liege und auch die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft dran nichts geändert hätten.

Vorratsdatenspeicherung wirklich nötig? Einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Karlsruher Richterspruch den Innenausschuss des Bundestages beschäftigt. Dabei ging es auch um die Konsequenzen aus dem Urteil für die weiteren Verhandlungen zu dem vom Europäischen Parlament abgelehnten Swift-Abkommen mit den USA zum Austausch von Bankverbindungsdaten sowie zum Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen.

VIG erfüllt seinen Zweck nicht Das bestehende Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll geändert werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, eine entsprechende Eingabe eines Bürgers an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forschung als "Material" zu überweisen, sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Petition in die Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes einbezogen wird.

Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt Die SPD-Fraktion fordert in einem umfangreichen Maßnahmenpaket die Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben. In ihrem Antrag (17/821) stellt sie unter anderem fest, dass die Ergebnisse freiwilliger Selbstverpflichtungen von Unternehmen "ernüchternd und in keiner Weise zufriedenstellend" seien.

Solidarische Bürgerversicherung gefordert Die SPD-Fraktion will zur paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren. Die Abgeordneten haben einen Antrag (17/879) vorgelegt, in dem gefordert wird, die Möglichkeit der Krankenkassen zur Erhebung von Zusatzbeiträgen ersatzlos zu streichen.

Altersteilzeit und Frühverrentung Während Arbeitgeberverbände, die Bundesagentur für Arbeit (BA), das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und einige Einzelsachverständige das Auslaufen der Altersteilzeit für richtig halten, kritisieren der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und andere Sachverständige den Wegfall der Regelung. Dies zeigte sich in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, in dem es um einen Gesetzentwurf der SPD (17/20) und einen Antrag der Linksfraktion (17/21) zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes ging.

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