Pflicht zur Führung eines Beratungsprotokolls


Deutsche Regierung sieht wichtige Fortschritte beim Anlegerschutz erreicht
Verlängerung der Verjährungsfrist für Fehler bei der Wertpapierberatung und der Einführung einer verpflichtenden Beratungsdokumentation zum 1. Januar 2010


(09.03.10) - Die Bundesregierung sieht wichtige Fortschritte beim Anlegerschutz erreicht. In ihrer Antwort (17/750) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/628) verweist die Regierung auf die Verlängerung der Verjährungsfrist für Fehler bei der Wertpapierberatung und der Einführung einer verpflichtenden Beratungsdokumentation zum 1. Januar 2010.

Diese Maßnahmen dürften positiven Einfluss auf zukünftige Testergebnisse haben. Die Umsetzung der Pflicht zur Führung eines Beratungsprotokolls werde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht "zeitnah" überprüft werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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