Verbot von Tierversuchen für Kosmetika


Grünen bezweifeln die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten
Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden

(13.01.11) - In Deutschland wurden keine Tierversuche zum Zwecke der Sicherheitsprüfung kosmetischer Mittel in den Jahren 2007 und 2008 unternommen. Das geht aus einer Antwort (17/4206) der Deutschen Bundesregierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Nach einem Bericht der EU-Kommission wurden im selben Zeitraum Tierversuche in Spanien und Frankreich durchgeführt.

In einer Kleinen Anfrage (17/3966) bezweifeln die Grünen die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten.

Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden. Nach Ansicht der Regierung müssten Handelsbeschränkungen im Einklang mit dem WTO-Recht stehen. Sie würden aber zu Wettbewerbsverzerrungen und Nachteilen für den europäischen Binnenmarkt führen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen