Anstieg der Arbeitslosigkeit Älterer


Regierung: Anteil 64-jähriger Vollzeitbeschäftigter sinkt geringfügig
Die Zahl der älteren Arbeitslosen wird laut Bundesregierung durch die Ende des Jahres 2007 ausgelaufene so genannte 58-Regelung beeinflusst


(13.01.11) - Der Anteil der 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, ist von rund 70 Prozent im Jahr 2008 geringfügig auf etwa 68 Prozent im Jahr 2009 gesunken. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4268).

Danach gab es 2008 (Stichtag 30. Juni) insgesamt rund 27,458 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Arbeitsort in Deutschland. Darunter waren etwa 88.400 Personen im Alter von 64 Jahren. In 2009 (Stichtag 30. Juni) gab es unter den rund 27,380 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwa 86.700 64-Jährige.

Der Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 63 beziehungsweise 64 Jahren zwischen 2008 und 2009 sei in erster Linie demografisch bedingt, schreibt die Regierung. Aufgrund des erheblichen Einbruchs der Geburtenzahlen gegen Kriegsende seien die Geburtsjahrgänge von Mitte der 1940er Jahre sehr unterschiedlich stark besetzt. So unterscheide sich die Anzahl der 64-Jährigen zwischen 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 um über 25 Prozent. Dies wirke sich unmittelbar auf die absolute Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus.

Aussagekräftiger sei deshalb der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung, heißt es weiter. Dieser sei gemäß Angaben des Mikrozensus für 63-Jährige zwischen 2008 und 2009 gestiegen und für 64-Jährige konstant geblieben.

Die Zahl der älteren Arbeitslosen wird laut Bundesregierung durch die Ende des Jahres 2007 ausgelaufene so genannte 58-Regelung beeinflusst. Für Arbeitslose, die nach dem 1. Januar 2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben, stehe nicht mehr die Möglichkeit offen, Arbeitslosengeld unter der erleichterten Voraussetzung zu beziehen während sie nicht mehr der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. "Statistisch galten die Bezieher von Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen daher nicht als arbeitslos", schreibt die Regierung.

Seit Anfang 2008 gingen demnach Monat für Monat Arbeitslose im Alter über 58 Jahre in die Statistik ein, die zu einem großen Teil in den Jahren bis 2008 nicht als arbeitslos gezählt worden seien, heißt es weiter. Seit Anfang 2008 sei daher auch ein Aufbau des Bestandes älterer Arbeitsloser zu beobachten. Die Statistik sei damit insgesamt transparenter geworden, denn es würden jetzt mehr Ältere als arbeitslos gezählt, schreibt die Bundesregierung.

Der seither verzeichnete Anstieg der Arbeitslosigkeit Älterer sei nicht das Ergebnis schlechterer Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sondern fast vollständig auf diese rechtlichen Änderungen zurückzuführen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen