Weniger Steuern durch Share Deals
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Share-Deals: Höhe der Mindereinnahmen nicht genau bestimmbar
Die Deutsche Bundesregierung geht davon aus, dass sogenannte Share-Deals in der gegenwärtigen Rechtslage das Steueraufkommen mindern. Allerdings sei die Höhe der Mindereinnahmen nicht genau bestimmbar, da über steuerfreie Transaktionen von Seiten der Länder keine Aufzeichnungen geführt würden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13327).
Nach Angaben der Regierung liegt die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Grunderwerbsteuer allein bei den Ländern. Daher könne auch keine Bezifferung der Mehreinnahmen erfolgen, die bei Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes entstehen würden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung im Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen sogenannte Share Deals "bekämpft" werden. Dazu soll die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent gesenkt werden und die Fristen für die Übertragungen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Ebenfalls soll der Ergänzungstatbestand auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt werden.
In dem Gesetzentwurf wird kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ausgewiesen. Es heißt nur: "Die Maßnahmen werden tendenziell zu Mehraufwand für die Wirtschaft führen. Auf Grund fehlender Daten kann eine konkrete Bezifferung des Mehraufwands jedoch nicht erfolgen." Dies ist nach Auffassung der Fragesteller sehr unbefriedigend und sollte bis zum parlamentarischen Verfahren ausgewiesen werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 13.02.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.