Laufende Überwachung der Kreditinstitute


Deutsche Bundesbank bei 700 Aufsichtsratssitzungen von Banken vertreten
Teilnahme an den Sitzungen sei ein wichtiges Informationsinstrument für die Bankenaufsicht


(13.04.10) - Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank haben seit dem Jahr 2005 an rund 700 Sitzungen von Aufsichtsrats- und Kontrollgremien von Finanzinstituten teilgenommen. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1118) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/731) mit.

Die Teilnahme an den Sitzungen sei ein wichtiges Informationsinstrument für die Bankenaufsicht. Außerdem seien seit 2005 546 anlassbezogene und 55 routinemäßige Aufsichtsgespräche geführt worden. In der Antwort heißt es weiter, die Bundesbank sei für die laufende Überwachung der Kreditinstitute zuständig, während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Erlass hoheitlicher Maßnahmen zuständig sei. In problematischen oder systemrelevanten Fällen würden bei Institutionen gemeinsam tätig werden.

Bereits im März 2007 habe die Bundesbank nach Bekanntwerden wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei einigen amerikanischen Hypothekenspezialisten im Bereich zweitklassiger Hypothekendarlehen (sub-prime mortgages) ausgewählte deutsche Kreditinstitute um schriftliche Stellungnahmen mit Angaben zu den Auswirkungen auf das jeweilige Institut gebeten. Das Thema US-immobilienmarkt sei von der Bundesbank im Juni 2007 in einem auch der BaFin und dem Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellten Sonderaufsatz aufgegriffen worden. Bis Februar 2008 seien weitere Analysen durchgeführt worden.

Zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria durch die Bayerische Landesbank heißt es in der Antwort, dass die Hauptverwaltung München der Deutschen Bundesbank am 18. Mai 2007 mündlich über den Vorgang informiert worden sei. Grundsätzlich heißt es dazu, die Beurteilung, ob eine Beteiligung wirtschaftlich Sinn mache, mittelfristig aussichtsreich erscheine oder ob der gezahlte Kaufpreis angemessen sei, stelle den Kernbereich unternehmerischer Entscheidung dar. Der Erwerb sei seitens der Aufsichtsbehörden nicht zu beanstanden, solange er sich im Rahmen der bankaufsichtlichen Normen bewege. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Rechtsposition von Hinweisgebern

    Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode hat im Rechtsausschuss eine Anhörung zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen, stattgefunden. Dabei ging es diesmal nicht nur um den Inhalt der Neuregelung, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren.

  • Union fordert mehr Einsatz beim Data Act

    Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion (20/6181) in einem Antrag. Im Antrag fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act "eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft" ermöglicht werde.

  • Hub für neue KI-Entwicklungen

    Der Digitalausschuss des Bundestags hat in einer öffentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollen in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten. Dass unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starte und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft fallen könnten, berichtete Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium dem Ausschuss.

  • Skandal: Wegfallen der Bußgeldregelung

    Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf (20/5664) der Bundesregierung geplante Einführung einer "vierten Stufe" bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für "Null-Beschäftiger" wiederum kritisierten einige Experten. Dies ging aus einer Anhörung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hervor, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand.

  • Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH

    Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/6057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (29/5453).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen