Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung
Deutsche Bundesregierung führt bis spätestens zum 30. Juni 2015 "eine Bürokratiebremse nach dem Prinzip "One in, one out" in Deutschland ein
Bei neuen Regelungsvorhaben mit zusätzlichen Belastungen sollten künftig in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden
(13.05.15) - Ein Artikelgesetz zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung soll nach einem Bericht der Bundesregierung bis Anfang Juli verabschiedet werden. Wie aus dem als Unterrichtung vorliegenden "Bericht der Bundesregierung 2014 nach Paragraph 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates" (18/4720) hervorgeht, hat die Regierung im Dezember 2014 Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen, die 21 Maßnahmen unter anderem aus den Bereichen Steuer- und Bilanzrecht, Entlastung von Start-ups und jungen Gründern sowie Reduzierung von Statistik- und Informationspflichten enthalten.
Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlicher Änderungen bedarf, würden im Rahmen eines Artikelgesetzes zusammengefasst, das bis zur Sommerpause 2015 verabschiedet werden solle.
Eine der wichtigsten Maßnahmen aus den Eckpunkten ist den Angaben zufolge, dass die Bundesregierung bis spätestens zum 30. Juni 2015 "eine Bürokratiebremse nach dem Prinzip ,One in, one out‘ in Deutschland einführt". Bei neuen Regelungsvorhaben mit zusätzlichen Belastungen sollten künftig in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
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