EU-Leitlinien zu Nachhaltigkeitsberichten
Zur klimabezogenen Berichterstattung in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen
Orientierungshilfe für die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/95/EU (CSR- Richtlinie) sein kann
Die Deutsche Bundesregierung kann sich der Auffassung der EU-Kommission bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung anschließen. Das schreibt sie in der Antwort (19/14542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13955). Finanzmarktteilnehmer, die nachhaltige Finanzprodukte bereitstellen, benötigten nachhaltigkeitsbezogene Informationen von Unternehmen, in die im Einklang mit einer nachhaltigen Kapitalanlagestrategie investiert werden soll. Hierzu seien der Bundesregierung keine empirischen Daten bekannt.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass der von der EU-Kommission veröffentlichte Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen den betroffenen Unternehmen grundsätzlich eine Orientierungshilfe für die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) sein kann.
Die Bundesregierung werde dem Bundestag bis Ende 2021 über die Erfahrungen in Deutschland mit der Umsetzung dieser Vorgaben berichten. Die Abgeordneten wollten unter anderem erfahren, ob die Leitlinien nach Auffassung der Bundesregierung durch das vom EU-Parlament gegebene Mandat gedeckt seien und ob die Gefahr bestehe, dass die Leitlinien in Einzelfällen kontraproduktiv wirken könnten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 17.02.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.