Maßnahmen gegen Fake-Bewertungen


Problem: Gekaufte Falschbehauptungen auf touristischen Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen
Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften



Ob die Bundesregierung in Fake-Bewertungen auf touristischen Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen ein Problem für Unternehmen und Verbraucher sieht, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15597) wissen. Einerseits könnten negative Falschbehauptungen Unternehmen Schaden zufügen, andererseits könnten positive Falschbehauptungen für Verbraucher nachteilig sein.

Fraglich sei nach Ansicht der Fragesteller, inwiefern die Bundesregierung gegen gekaufte Falschbehauptungen auf touristischen Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen vorgehen möchte, inwiefern der aktuelle EU-Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften das Problem gekaufter Fake-Bewertungen wirksam adressiert und inwiefern der Vorschlag Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung haben wird.

Vorbemerkung der Fragesteller
Bewertungen auf Online-Plattformen sind nicht nur für Unternehmen von immer größerer Relevanz, sie sind auch für Verbraucher eine wichtige Entscheidungshilfe. Insbesondere für Touristen sind Kundenbewertungen oft die einzige Möglichkeit, Kriterien wie Sauberkeit, Freundlichkeit und Service in Unterkünften und Restaurants an ihnen fremden Orten vorab beurteilen zu können. Verbraucherinnen und Verbraucher sind dabei auf die Verlässlichkeit und die Aussagekraft der Bewertungen angewiesen, können diese jedoch im Vorfeld selbst kaum überprüfen.

Hier besteht jedoch aktuell ein Problem, welches die gesamte Tourismusbranche trifft. So können einerseits negative Falschbehauptungen Unternehmen zu Unrecht Schaden zufügen, andrerseits können positive Falschbehauptungen für Verbraucher nachteilig sein, da sie Entscheidungen fördern, die der Verbraucher in Kenntnis der Tatsachen nicht getroffen hätte.

Von besonderer Bedeutung ist dabei der Fall, in dem die unwahre Bewertung bezahlt wird. Fraglich ist nach Ansicht der Fragesteller, inwiefern die Bundesregierung gegen gekaufte Falschbehauptungen auf touristischen Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen (Fake-Bewertungen) vorgehen möchte, inwiefern der aktuelle Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften ("New Deal for Consumers") das Problem gekaufter Fake-Bewertungen wirksam adressiert und inwiefern der aktuelle Richtlinienvorschlag Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung haben wird.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 17.02.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen