Waffen- und Rüstungsexportkontrolle
Bundesregierung gibt keine Bewertung zu Ausfuhrerlaubnis anderer EU-Mitglieder für Rüstungsgüter
Außenwirtschaft: Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern habe sich insgesamt bewährt
(16.08.12) - Die Deutsche Bundesregierung bewertet nicht die Einzelfallentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten bezüglich Anträge auf Ausfuhrerlaubnis für Rüstungsgüter. Das macht sie in ihrer Antwort (17/10230) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/9942) deutlich. Aus ihrer Sicht habe sich der Gemeinsame Standpunkt der EU "betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern" insgesamt bewährt.
Die im Gemeinsamen Standpunkt enthaltenen Kriterien seien hinreichend weit gefasst, dass schon jetzt im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung Gesichtspunkten wie der guten Regierungsführung und dem Ausmaß von Korruption im Empfängerland beziehungsweise Endbestimmungsland "hinreichend Rechnung getragen werden kann", heißt es weiter.
Im Bereich der Korruptionsbekämpfung bestünden darüber hinaus spezifische internationale Vorgaben, die von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung "selbstverständlich auch beachtet werden". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.