Mehr Verbraucherrechte mit der SEPA-Lastschrift


Ab Februar 2014 gelten für alle Überweisungen und Lastschriften die neuen Regelungen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes, auch SEPA genannt
Schuldner können die SEPA-Basislastschrift zudem ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig machen

(27.08.13) - Die EU hat 2008 mit SEPA (Single Euro Payments Area) den europaweiten Zahlungsverkehr vereinheitlicht. Denn Zahlungen in und aus dem Ausland waren oft aufwendig. Mitunter gab es wegen der verschiedenen Zahlungssysteme Fehlbuchungen. Zunächst galten die neuen Regelungen nur für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Ab Februar 2014 werden sie für den gesamten unbaren Zahlungsverkehr verpflichtend.

Im Vergleich zur bisherigen Einzugsermächtigungslastschrift bietet die SEPA-Lastschrift besseren Schutz. Verbraucher erhalten nämlich das Recht, ihrer Bank folgende Aufträge zu erteilen:

>> Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag, eine bestimmte Dauer oder beides zu begrenzen,
>> ein Zahlungskonto ganz für Lastschriften zu blockieren sowie
>> Lastschriften bestimmter Zahlungsempfänger zuzulassen oder auszuschließen.

Schuldner können die SEPA-Basislastschrift zudem ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig machen. Diese acht Wochen gelten bereits seit Mitte 2012 auch für das herkömmliche deutsche Einzugsermächtigungsverfahren.

Übrigens: Wenn der Kontoinhaber vorher kein Mandat erteilt hat, kann er noch 13 Monate später einer Abbuchung widersprechen.

IBAN – die neue Kontonummer
Für Verbraucher ändert sich die Kontonummer. Die neue internationale Bankkontonummer IBAN enthält künftig die Bankleitzahl gleich mit. Zusätzlich verfügt sie über eine Länderkennung, zum Beispiel "DE" für Deutschland, und eine Prüfziffer. Es wird damit nicht schwieriger, sich die IBAN zu merken.

Banken dürfen den Verbrauchern für eine Übergangszeit bis Ende Januar 2016 anbieten, dass sie für ihre Inlandszahlungen weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl verwenden können. Das tun viele Banken bereits. In diesem Falle "übersetzen" die Banken die Angaben in die IBAN.

Einfach, effizient und sicher
Wer den Zahlungsmodus noch nicht umgestellt hat, kann dies jetzt tun. Man muss und sollte nicht bis Ende Januar warten. Für das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Vertragspartner dieses Zahlungsverfahren bereits anbieten.

Weiterhin wird es bis Ende Januar 2016 möglich sein, in Geschäften das elektronische Lastschriftverfahren zu nutzen. Verbraucher können dies - wie gehabt - mit ihrer Girokarte und einer Unterschrift auf dem Beleg tun. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen