SEPA: Unternehmen ungenügend vorbereitet


Einheitlicher Zahlungsverkehr: Zahlungsdienstleister schätzen, dass lediglich ein Drittel der Firmenkunden vollständig auf SEPA vorbereitet ist
SEPA-Compliance: BaFin erwartet von den Zahlungsdienstleistern, dass sie einzelne Kunden und Kundengruppen, die Lastschrifteinreicher sind, gezielt ansprechen

(02.09.13) - Unternehmen müssen sich jetzt auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren vorbereiten. Es gibt keine Übergangsfrist. Nur der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen. Die Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Euroraum werden vereinheitlicht. Das erleichtert den Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Ab 1. Februar 2014 lösen die SEPA-Zahlungsverfahren die bisherigen nationalen Verfahren endgültig ab.

Firmen müssen aktiv werden
Ab dem 1. Februar 2014 müssen Unternehmen mit SEPA arbeiten. Zahlungsdienstleister, wie Banken und Sparkassen, schätzen, dass lediglich ein Drittel der Firmenkunden vollständig auf SEPA vorbereitet ist. Sie sehen den höchsten Informationsbedarf bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Vereinen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwartet von den Zahlungsdienstleistern, dass sie einzelne Kunden und Kundengruppen, die Lastschrifteinreicher sind, gezielt ansprechen und entsprechend unterstützen. Doch Unternehmen sollten selbst aktiv werden, sich an ihr Kreditinstitut wenden.

Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
Unternehmen benötigen unter anderem eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese können sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Die Bundesbank empfiehlt, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige, eindeutige Kennung. Sie identifiziert zusätzlich den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher.

Neue Kontokennung IBAN
Ab dem 1. Februar 2014 ersetzt die IBAN (International Bank Account Number) die bisherige nationale Kontokennung. Die IBAN setzt sich zusammen aus:

>> der Länderkennzeichnung DE (für Deutschland),
>> einer zweistelligen Prüfziffer,
>> der bisherigen Kontonummer und
>> der Bankleitzahl.
>> Hat ein Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.

Die zusätzliche Angabe des BIC entfällt bei Inlandzahlungen ab 1. Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab 1. Februar 2016.

SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008. Mit der Umstellung am 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und SEPA-Produkten. Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.

Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Vorteile: Sie alle können unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern: effizient, sicher und einheitlich. Sie haben europaweit freie Kontowahl. Für ihre Kontoführung können sie sich das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa aussuchen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie mehr
SEPA-Compliance-Briefing


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen