Einbindung der nationalen Parlamente


Mehr Transparenz bei TTIP: Neuer Leseraum für geheime Dokumente
Bisher durften nur Mitglieder nationaler Regierungen - in Deutschland also der Bundesregierung - die TTIP-Dokumente einsehen

(23.02.16) - Politiker von Bund und Ländern können ab kommendem Montag die geheimen Dokumente zum Freihandelsabkommen TTIP einsehen. Bundeswirtschaftsminister Gabriel wird einen eigens dafür eingerichteten Leseraum im Wirtschaftsministerium eröffnen. Ab 1. Februar sollen in dem Raum alle Abgeordneten des Bundestages und Mitglieder des Bundesrates Einblick in die Verhandlungsdokumente zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA erhalten.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wertet die Eröffnung des Leseraums als wichtigen Schritt für mehr Transparenz bei den laufenden TTIP-Verhandlungen: "Nur durch Transparenz und enge Einbindung der nationalen Parlamente kann die erforderliche bessere Akzeptanz und Legitimität für die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA geschaffen werden", ist Gabriel überzeugt. Die Bundesregierung habe sich seit Beginn der Verhandlungen dafür eingesetzt, den Verhandlungsprozess transparent zu gestalten, betont er.

Konsolidierte Verhandlungsdokumente
Bei den Dokumenten handelt sich um sogenannte konsolidierte Verhandlungsdokumente, die als geheim eingestuft sind. "Konsolidiert" bedeutet, dass die jeweiligen Verhandlungspositionen der USA und der EU-Kommission in den Dokumenten kenntlich gemacht sind und ersichtlich ist, wo bereits eine Verständigung erreicht wurde.

Der Leseraum besteht aus acht Arbeitsplätzen mit Computern. Die Abgeordneten und Bundesrats-Mitglieder müssen sich in einer vom Bundestag verwalteten Liste für einen Lesetermin eintragen. Sie verpflichten sich dazu, die im Bundestag gültigen Regeln im Umgang mit Geheiminformationen einzuhalten. Sie dürfen sich im Leseraum nur handschriftliche Notizen machen und die Dokumente auf keinen Fall kopieren oder gar abfotografieren.

Bisher hatten nur wenige Einsicht
Bisher durften nur Mitglieder nationaler Regierungen - in Deutschland also der Bundesregierung - die TTIP-Dokumente einsehen. Dieses Recht nutzten lediglich knapp 40 Vertreter der Bundesministerien. Sie konnten die Dokumente entweder im TTIP-Leseraum der EU-Kommission in Brüssel oder in der Berliner US-Botschaft lesen.

Nach heftiger Kritik unter anderem aus dem Europaparlament versprach die EU-Kommission mehr Offenheit. Ende 2015 einigten sich Unterhändler der EU und USA schließlich auf eine Öffnung der Dokumenteneinsicht auch für nationale Parlamente. Deutschland ist eines der ersten Länder, das nun von dieser Öffnung Gebrauch macht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen