Jährliches Festgehalt von 250.635 Euro


Vorstandsgehälter und Übergangsentschädigungen in der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung
Übergangsentschädigung: Nach dem Ausscheiden aus dem Amt solle dem gewählten Vorstandsmitglied der Übergang in eine ausschließlich vertragszahnärztliche Tätigkeit erleichtert werden


(24.01.13) - Die drei Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erhalten nach dem am 8. November 2012 neu gefassten Vorstandsdienstvertrag ein jährliches Festgehalt von 250.635 Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11858) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11652) mit. Mit den neu gefassten Vorstandsverträgen sei zudem festgelegt worden, dass Übergangsgelder jeweils nur noch für den Zeitraum von zwölf Monaten gezahlt werden. "Dies entspricht dem Betrag des Festgehaltes für ein Jahr", schreibt die Bundesregierung. Der Differenzbetrag zu einem 30-monatigen Bezug von Übergangsgeld werde für den Aufbau einer Altersversorgung eingesetzt.

Aus Sicht der Bundesregierung dient die Zahlung einer Übergangsentschädigung dazu, dem gewählten Vorstandsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Amt den Übergang in eine ausschließlich vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeit zu erleichtern. Die Zahlung von Übergangsentschädigungen für zwölf Monate sei angesichts dieser Zwecksetzung noch vertretbar. Ferner entspreche die Gewährung einer Altersversorgung in der genannten Größenordnung der Altersversorgung, die andere Körperschaften gewährten, führt die Bundesregierung weiter aus.

Sie hätte daher mit aufsichtsrechtlichen Mitteln nicht untersagt werden können. Hingegen wäre die Gewährung einer Übergangsentschädigung für die Dauer von 30 Monaten aus Sicht der Bundesregierung mit der Zwecksetzung dieser Entschädigung nicht zu vereinbaren gewesen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen