Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Mit dem Entwurf des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden soll
Auch Blogs können Presseerzeugnisse im Sinne des Regierungsentwurfs sein
(25.01.13) - Auch Blogs können durch das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger geschützt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11792) auf eine Kleine Anfrage (17/11607) der Fraktion Die Linke. "Auch Blogs können Presseerzeugnisse im Sinne des Regierungsentwurfs sein", führt die Regierung aus, "wenn es sich um redaktionell-technische Festlegungen journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung handelt, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen sind und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dienen".
In ihren Vorbemerkungen stellt die Linke u.a anderem fest:
"Die Debatte über das Leistungsschutzrecht selbst wird seit mehr als drei Jahren von einer digitalen Öffentlichkeit im Netz kritisch begleitet, während davon in den Publikationsorganen der klassischen Presse, die von einem solchen Recht profitiert, nur am Rande die Rede ist und in überwiegender Zahl kritiklos und affirmativ berichtet wird. Hintergrund ist, dass ein Monopolrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung von kleinsten Textausschnitten im Internet für Presseverlage geschaffen wird, das die Kommunikationsfreiheit empfindlich beeinträchtigt."
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).